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Die Pfändungsfreigrenzen werden ab Juli angehoben

Die Schuldnerberatung im Landratsamt Karlsruhe informiert über die Änderungen

Die Schuldnerberatung im Landratsamt Karlsruhe weist darauf hin, dass die bisherigen Pfändungsfreigrenzen ab Freitag, 1. Juli, angehoben werden. Ab diesem Stichtag kann von den Einkünften einer verschuldeten Person weniger gepfändet werden. Der Gesetzgeber hat die Anpassung jährlich vorgesehen. Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten für alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli ausbezahlt werden.

Grundsätzlich ist die Höhe des pfändbaren Betrags abhängig vom Nettoeinkommen. Bei Alleinstehenden liegt der Freibetrag dann bei 1.339,99 Euro. Für eine Familie mit zwei Kindern kann ein Betrag von 2.398,42 Euro pfändungsfrei bleiben. Auch die Pfändungsfreigrenzen bei einer Kontopfändung werden erhöht: Der Grundfreibetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt bei 1.340 Euro.

Es ist davon auszugehen, dass die Banken nicht nur den P-Konto-Grundfreibetrag sondern auch den bescheinigten erhöhten Freibetrag umstellen, so dass keine neue Bescheinigung vorgelegt werden muss. Bei allen individuellen Freigabebeschlüssen und bei Pfändungen durch Behörden muss eine Anpassung an die neuen Werte der Pfändungstabelle beantragt werden.

Die Schuldnerberatung des Landratsamtes Karlsruhe erteilt Auskünfte zu den neuen Pfändungsfreigrenzen und bietet Beratung an, wenn die finanzielle Situation unüberschaubar ist. Die Schuldnerberatung ist telefonisch unter 0721 936-66040 zu erreichen und zuständig für Personen, die im Landkreis Karlsruhe wohnen.

27.06.2022