Landrat begrüßt fortgeschriebene Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNVUntersuchungen für neue Strecken werden wieder aufgenommen Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zum 1. Juli die „Aktualisierte Verfahrensanleitung Version 2016+“ in Kraft gesetzt, die ab sofort Grundlage für die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel begrüßt dies ausdrücklich: „Auf die Fortschreibung der Standardisierten Bewertung haben wir schon lange gewartet, da wir von ihr neue Perspektiven für wichtige Schienenprojekte im Landkreis erwarten“ sagt der Landrat und verweist insbesondere auf die angedachte Weiterführung der Stadtbahnlinie S2 von Stutensee-Spöck über Karlsdorf-Neuthard, Bruchsal, Forst und Hambrücken bis nach Waghäusel, die vor rund zehn Jahren das notwendige positive gesamtwirtschaftliche Ergebnis verfehlt hatte. Der Kreistag musste das Ergebnis damals mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen. Das neue Regelwerk ist nun aber im Sinne von Klimaschutz und Verkehrswende überarbeitet worden. Künftig sollen auch weitere Faktoren wie die Auswirkungen auf den Umweltschutz mit in die Gesamtabwägung mit einbezogen werden. „Wir erwarten hier eine positive Auswirkung auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis gegenüber dem bisherigen Verfahren und werden uns nun auf den Weg machen, erneut in die Untersuchungen einzusteigen,“ kündigt der Landrat an. Neue Erkenntnisse erwartet er auch für die Schienenverbindungen des Karlsruher Nordrings Jöhlingen – Weingarten – Blankenloch – KIT sowie Ubstadt-Weiher – Bad Schönborn – Östringen – Sinsheim, die als mögliche neue Strecken angeregt wurden. Und auch im Hinblick auf die Westanbindung der Zabergäubahn Lauffen/Neckar – Zaberfeld-Leonbronn, die in den Raum Bretten/Oberderdingen-Flehingen weitergeführt werden soll, wie auch die Verlängerung der S 11 von Ittersbach aus könnte mit den neuen Kriterien eine Überschreitung der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Der Landrat hofft zudem, dass das vereinfachte Verfahren für die Reaktivierung von Schienenstrecken die Umsetzung erleichtert. Hier hat der Landkreis mit die Schienenstrecken Ettlingen West – Ettlingen Erbprinz (Albtalbahn) und Graben-Neudorf – Hochstetten (Hardtbahn) in Verbindung mit der Karlsruher Strecke Neureut – Mühlburg im Visier, für die der Kreistag die Finanzierung von Planungsleistungen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH beschlossen hat. Erfreulich sei, dass dadurch die Förderverfahren auch vereinfacht werden sollen. Dies sei auch absolut notwendig. Denn die Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern immer noch sehr lange. Einfachere Genehmigungs- und Planungsverfahren sollten darüber hinaus ebenfalls angestrebt werden, so der Landrat. „Die derzeit noch sehr zeitintensiven Verfahren werden zunehmend zum Hindernis, um die ehrgeizigen Ziele der Verkehrs- und Klimawende auch tatsächlich zu erreichen.“ |
07.07.2022 |