Krankenversicherung für Personen mit Einkommen
Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, jedoch nicht nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II vom Jobcenter) oder SGBXII (Sozialhilfe) hilfebedürftig sind, erhalten das Recht zum freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Rechtliche Grundlage dazu finden Sie im §417 und im §9 Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise nach Deutschland können Personen, die sich in Deutschland ständig aufhalten, der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten, wenn:
- sie sich bei der Ausländerbehörden (ABH) der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gemeldet haben, ihre Daten dort an einer so genannten Pik-Station erfasst wurden (auch „erkennungsdienstliche Behandlung“ oder „Pik-Erfassung“ genannt) und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde und
- sie keine Leistungen nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II vom Jobcenter) oder SGBXII (Sozialhilfe) bekommen
Bei Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung bekommen haben und ihre Daten von der Ausländerbehörden (ABH) der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in Ausländerzentralregister (AZR) eingetragen wurden aber noch keine Pik-Erfassung erfolgt ist, muss die Pik-Erfassung bis Ende Oktober 2022 nachgeholt werden. Bitte wenden sie sich bei Fragen dazu an dieAusländerbehörden (ABH) der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
WICHTIG: Sobald die sechs Monate nach Einreise und Aufenthalt (nicht nach Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis) abgelaufen sind, kann eine freiwillige Versicherung nur noch über eine private Krankenversicherung erfolgen.
Bezahlen des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung, kann zur Leistungsberechtigung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II vom Jobcenter) für aufstockende Leistungen führen. Bitte wenden Sie sich zur Beratung dazu an das für Sie zuständige Jobcenter.
Beratung zur Krankenversicherung in Deutschland können Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl erhalten.