Sprungziele
Seiteninhalt

Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Menschen, die als Prostituierte / als Prostituierter arbeiten oder arbeiten möchten, müssen sich anmelden. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz brauchen Sie für die Anmeldung ihrer Arbeit als Prostituierte / als Prostituierter:

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe bietet die gesundheitliche Beratung für Prostituierte, die im Landkreis und auch in der Stadt Karlsruhe arbeiten oder arbeiten wollen.

Auf Wunsch kann die Erstberatung anonym stattfinden. Erst bei Ausstellung der Bescheinigung ist das Vorlegen eines Ausweisdokumentes notwendig.

Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz, die Sie nach dem Gespräch bekommen, ist in ganz Deutschland gültig. Die Beratung und Bescheinigung ist kostenfrei. Die Bescheinigung müssen Sie mit Ihrer Arbeitsanmeldung während der Arbeit immer bei sich tragen.

Sofern Sie noch keine Arbeitsanmeldung haben, ist die gesundheitliche Bescheinigung drei Monate gültig.

Sie kommen nicht aus Deutschland?

Wir beraten akzeptierend, wertfrei und vermittelnd. Für manche Sprachen ist es uns möglich einen Telefondolmetscherdienst in Anspruch zu nehmen. Auch die Dolmetscher unterliegen der Schweigepflicht, diese erhalten zudem keine Angaben über ihre Person.

Wann müssen Sie zur gesundheitlichen Beratung?

Personen ab 21 Jahren

  • zur gesundheitliche Beratung mindestens alle 12 Monate = 1 Mal im Jahr

Personen unter 21 Jahren

  • zur gesundheitliche Beratung mindestens alle 6 Monate = 2 Mal im Jahr

Die gilt auch, wenn Sie ihre Anmeldung verlängern möchten.

Diese Abstände sind als Mindestabstände zu betrachten. Das bedeutet, dass Sie auch auf eigenen Wunsch, mit konkreten Fragen oder Unsicherheiten zwischen den Abständen in die Beratung kommen können.

Was passiert bei der gesundheitlichen Beratung und danach?

Wir holen Sie ab und gehen zusammen in das Beratungszimmer. Dort sprechen wir alleine und vertraulich über Ihre Anliegen. Themen können unter anderem sein:

  • wie Sie sich vor Krankheiten schützen können
  • wie Sie verhüten können
  • was Sie tun können, wenn Sie (nicht gewollt) schwanger sind
  • wie Sie mit Alkohol und Drogen umgehen sollten
  • wie Sie mit Stress umgehen können

Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben können Sie uns ansprechen, auch wenn Sie Kontakt zu anderen Beratungsstellen wollen, unterstützten wir Sie hierbei gerne.

Nach dem Gespräch bekommen Sie die Bescheinigung, die Sie für die Anmeldung bei den Ordnungsämtern brauchen.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmeldung beim Ordnungsamt eine Zustelladresse  in Deutschland benötigen. Sollten Sie außerhalb von Deutschland leben oder keine Post an ihre Meldeadresse wünschen, empfehlen wir Ihnen sich möglichst schnell bei einer der Fachberatungsstellen zu melden. Dort können Sie sich kostenlos eine Postadresse einrichten lassen

Wie melde ich mich zur gesundheitlichen Beratung an?

Um einen Termin für die gesundheitliche Beratung zu bekommen, müssen Sie bei unserer Hotline anrufen:

Hotline gesundheitliche Beratung

0721 936 - 99 366

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr

Bitte planen Sie sich eine Stunde für die gesundheitliche Beratung ein.


Informationen in Leichter Sprache: