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Wann müssen Sie zur gesundheitlichen Beratung?

Personen ab 21 Jahren

  • zur gesundheitliche Beratung mindestens alle 12 Monate = 1 Mal im Jahr

Personen unter 21 Jahren

  • zur gesundheitliche Beratung mindestens alle 6 Monate = 2 Mal im Jahr

Die gilt auch, wenn Sie ihre Anmeldung verlängern möchten.

Diese Abstände sind als Mindestabstände zu betrachten. Das bedeutet, dass Sie auch auf eigenen Wunsch, mit konkreten Fragen oder Unsicherheiten zwischen den Abständen in die Beratung kommen können.