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Abfallwirtschaftsbetrieb stellt Kriterien für die Suche nach möglichen Deponiestandorten für mineralische Abfälle vor

Der Landkreis Karlsruhe hat mit der Suche nach einem passenden kreiseigenen Deponiestandort für mineralische Abfälle begonnen. Um die Kreisbevölkerung möglichst frühzeitig einzubinden, stellte der Abfallwirtschaftsbetrieb am Montag, 28. November, die Kriterien für die Suche möglicher Standorte in einer digitalen Veranstaltung vor.

Nach der Begrüßung durch den Ersten Landesbeamten Knut Bühler erläuterte der Technische Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Björn Wamser die Notwendigkeit einer neuen Deponie. Da der Landkreis Karlsruhe derzeit über keine eigene Deponie für mineralische Abfälle verfügt, kooperiert er mit dem benachbarten Enzkreis. Dessen Kapazitäten sind ebenfalls knapp und werden in einigen Jahren erschöpft sein. Deshalb hat der Kreistag den Bedarf einer Deponie der Klasse II festgestellt. Dabei geht es vorwiegend um Abfälle wie Straßenaufbruch, Gleisschotter und Bauschuttgemische, die nicht verwertet werden können.

Der umfangreiche Katalog von Auswahlkriterien für die Standortsuche wurde von der wat Ingenieurgesellschaft erarbeitet und von Dipl.-Ing. Daniel Kehrer sowie Rechtsanwältin Dr. Andrea Vetter (Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte) vorgestellt. Der Kriterienkatalog berücksichtigt zunächst rechtliche Ausschlusskriterien wie Schutzgebiete, welche dazu führen, dass eine Deponie an dieser Stelle nicht realisiert werden kann. Die einschränkenden Kriterien lassen einen Standort in Ausnahmefällen zu. Die ergänzenden Kriterien sind den zuvor genannten Kategorien nachgeordnet und berücksichtigen weitere Faktoren wie die Verkehrsanbindung oder den notwendigen Flächenbedarf.

Neben allgemeiner Zustimmung zu den vorgestellten Kriterien war die Öffentlichkeit insbesondere an der Entsorgung der freigemessenen Abfälle im Rahmen des Rückbaus der kerntechnischen Anlagen im Landkreis Karlsruhe interessiert. Eine Deponie der Klasse II ist zwar technisch dazu geeignet, dass dort freigemessene Abfälle abgelagert werden können. Es gelten dabei die Kriterien der Deponieverordnung und der zugelassene Abfallartenkatalog. Allerdings fallen diese spezifischen Abfälle bereits jetzt an, die derzeit geplanten Deponiekapazitäten werden jedoch erst in zehn bis fünfzehn Jahren zur Verfügung stehen. Somit muss bald eine Entsorgungslösung gefunden werden. Eine Ablagerung dieser Abfälle auf einer kreiseigenen Deponie ist vor dem Hintergrund des vorgestellten Zeitplans unwahrscheinlich.

Die Erkenntnisse aus der Veranstaltung werden nun dokumentiert und der Kriterienkatalog finalisiert. Die Betriebsleiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs Carol Adam wies darauf hin, dass die Öffentlichkeit auch weiterhin in die Standortsuche einbezogen wird.

Interessierte finden den Kriterienkatalog sowie die Präsentation auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de/deponie.

01.12.2022