2. Städte und Gemeinden / Ortspolizeibehörden
Die Städte und Gemeinden sind als Ortspolizeibehörden grundsätzlich für die allgemeine Gefahrenabwehr innerhalb des eigenen Gemeindegebietes zuständig.
Im Rahmen der kommunalen Notfallplanung bereiten sie sich konzeptionell auf verschiedenste Schadensereignisse und Krisen vor.
Um im Ereignisfall handlungsfähig zu bleiben stehen Stäbe für Außergewöhnliche Ereignisse zur Verfügung, die bei entsprechenden Lagen eng mit dem Verwaltungsstab des Landratsamtes Karlsruhe zusammenarbeiten.