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Das Landwirtschaftsamt informiert über die Änderungen durch die vereinheitlichte Neuausweisung der Nitratgebiete

Mit Nitrat belastete Gebiete werden künftig von den Bundesländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen. Die deutsche Landwirtschaft erhält so einen verlässlichen Handlungsrahmen. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift vor, die am 17. August 2022 in Kraft getreten ist. Das Landwirtschaftsamt im Landratsamt Karlsruhe teilt mit, welche Veränderungen sich daraus ergeben. Die Neufassung der so genannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung ändert das Verfahren zur Ausweisung der belasteten Gebiete – der so genannten „roten Gebiete“ – durch die Länder und vereinheitlicht dieses bundesweit. Denn in diesen Gebieten gelten strengere Vorschriften für den Gewässerschutz. Grundlage ist die Düngeverordnung, die zum Ziel hat, die Nitratbelastung der Umwelt zu verringern.

Als Grundlage für das neue Ausweisungsverfahren mussten die Länder bis zum 30. November 2022 ihre Düngeverordnungen anpassen und die belasteten Gebiete neu ausweisen. Ausgangspunkt für die Ausweisung sind Grundwasserkörper, die einen Schwellenwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter oder eine Nitratkonzentration von mindestens 37,5 Milligramm Nitrat je Liter sowie einen steigenden Trend aufweisen. Wichtig ist, dass mindestens eine Messstelle im Grundwasserkörper landwirtschaftlich beeinflusst ist.

Die neu ausgewiesenen Nitratgebiete können online auf der Website der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum eingesehen werden unter folgendem Link: https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/68271/index.html. Dort lässt sich dann der Landkreis Karlsruhe auswählen.

Die Gemeinden im Landkreis Karlsruhe, in denen ganz oder teilweise Nitratgebiete liegen, sind Bad Schönborn (Langenbrücken), Bretten (Neibsheim), Bruchsal, Gondelsheim, Kronau, Kürnbach, Malsch, Stutensee-Friedrichstal, Sulzfeld, Waghäusel (Kirrlach und Wiesental), Walzbachtal (Jöhlingen), Weingarten und Zaisenhausen.

Umfangreichere Informationen zur Ausweisung der Nitratgebiete sowie geltende Auflagen in den Nitratgebiete, auch im Zusammenhang mit den Wasserschutzgebieten, können online eingesehen werden unter www.karlsruhe.landwirtschaft-bw.de unter den Stichworten „Fachinformationen“ und „Wasserschutz“. Bei Fragen steht Rolf Kern unter Telefon 0721 936-88290
sowie per Mail an rolf.kern@landratsamt-karlsruhe.de zur Verfügung.

13.01.2023