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Der Landkreis Karlsruhe verschickt die Abfallgebührenbescheide für 2023

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhes versendet ab Montag, 6. Februar, den Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2023 per Post an seine rund 120.000 Haushaltskunden. Die Bescheide werden in der Regel den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zugeschickt und enthalten die Endabrechnung für das vergangene Jahr. Zudem werden die Vorauszahlungen für das laufende Jahr 2023 festgelegt.

Neben den Jahres- und Leerungsgebühren des Restabfallbehälters wird die Gebühr für die Biotonne berechnet. Außerdem werden im Einzelfall Zusatzgebühren wie Wertstoff-Mehrvolumen, Tauschgebühr oder die Jahresgebühr für ein Behälterschloss auf dem Bescheid ausgewiesen. Die Vorauszahlungen für 2022 werden im Regelfall auf der Grundlage des aktuellen Behälterbestandes und den im Vorjahr genutzten Leerungen des Restabfallbehälters berechnet. Zu beachten ist, dass es bei der Restmülltonne vier Pflichtleerungen pro Jahr gibt, die auf jeden Fall berechnet werden. In der Jahresgebühr der Biotonne sind 26 Leerungen inbegriffen, die durch eine wöchentliche Sommerleerung gebührenpflichtig erweitert werden können.

Aufgrund der steigenden Kosten in verschiedenen Geschäftsbereichen, der Inflation sowie Mehrkosten für die Abfallverwertung konnten die Abfallgebühren in 2023 nicht konstant gehalten werden. Der Anstieg der Gebühren liegt bei rund 9,5 Prozent für einen Vier-Personen-Musterhaushalt. Da die Gebühren 2024 unverändert bleiben werden, entspricht die notwendige Erhöhung somit einer prozentualen jährlichen Steigerung von je knapp 4,7 Prozent und liegt damit weit unter der erwarteten Inflation. Auf dem Bescheid sind die angepassten Abfallgebühren ausgewiesen.

Die beiden Raten sind im ersten und zweiten Halbjahr bis zu den im Bescheid genannten Terminen zu bezahlen. Liegt dem Landkreis für die Abfallgebühren ein Lastschriftmandat vor, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto abgebucht und es besteht keine Gefahr, dass die Zahlung der Gebühren versäumt wird und Mahngebühren anfallen.

Für alle Fragen rund um die Abfallgebührenabrechnung steht das Team des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 98 20 20 täglich von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung. Auch auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de finden Bürgerinnen und Bürger ausführliche Erläuterungen zu den Abfallgebühren sowie das Hinweisblatt zum Abfallgebührenbescheid.

31.01.2023