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Kommunalwesen und Wahlen

Der Abteilung Kommunalwesen und Wahlen obliegt die Rechtsaufsicht über 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.

Weitere wesentliche Aufgaben sind

  • Beratung der Städte und Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (insbesondere Kommunalrecht, Gemeindewirtschaftsrecht, Kommunales Abgabenrecht)
  • Bearbeitung von Widersprüchen in weisungsfreien Angelegenheiten
  • Mitwirkung bei Fördermittelanträgen der Gemeinden
  • Überörtliche Prüfung von Gemeinden mit einer Größe bis zu 4.000 Einwohnern.

Daneben werden in der Abteilung folgende Wahlen bearbeitet:

  • Parlamentswahlen (Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen)
  • Gemeindewahlen (Gemeinderats-, Ortschaftsrats-, Bürgermeisterwahlen)
  • Kreistags- und Landratswahlen
  • Volksabstimmungen und Volksbegehren