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Die Anfrage des Kunden nach einer Halterauskunft muss schriftlich / per Mail, unter Darlegung einer Begründung, an die Zulassungsstelle erfolgen.
Telefonische Anfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.
Die Entscheidung über die Erteilung der Halterauskunft obliegt der Zulassungsstelle.