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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
-kraft Gesetzes infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
-durch Sammeleinbürgerung im Zusammenhang mit Gebietsveränderung 1938 bis 1943
-durch staatlichen Hoheitsakt
-durch Erklärung, deutscher Staatsangehöriger sein zu wollen oder
-durch Option im Zusammenhang mit Gebietsveränderungen nach dem Ersten Weltkrieg.