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Für die Ausstellung ist die Behörde am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der antragstellenden Person zuständig:
-bei Wohnort im Landkreis Karlsruhe immer die Wohnortgemeinde
-bei Wohnort in Karlsruhe, die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Karlsruhe
-bei Wohnort im Ausland: Die deutsche Auslandsvertretung