Aufforstungsgenehmigung (LLG), Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht (LLG), Beratung nach Landschaftspflegerichtlinie, Abschluss von Landschafts-pflegeverträgen, Biotopvernetzung, Mitwirkung bei raumwirksamen Planungen (Entwicklungs- und Regionalpläne), Stellungnahmen zur Ausweisung von Schutzgebieten nach NatSchG (NSG, LSG, ND) als Träger öffentlicher Belange Zusammenarbeit mit Amt 51, Mitarbeit landwirtschaftliche Fachschule: Unterrichtserteilung im Fach Pflanzliche Erzeugung