Sprungziele
Seiteninhalt

Frau Klüglich

Amt für Ordnung und Recht

Ausländer

Sprachliche Integration nach § 44 ff AufenthG: Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse und des Teilnahmeanspruchs am Integrationskurs, Ausstellung von Berechtigungsscheinen, selbständige Führung der einschlägigen Korrespondenz mit staatlichen und nicht staatlichen Stellen wie Agenturen für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Sprachkursträgern, Überwachung der Integrationskurse

115

Adresse exportieren