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Kämmereiamt

Das Kämmereiamt ist für die Abwicklung der Finanzen des Landkreises und seiner Einrichtungen zuständig.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Kämmereiamtes gehören die jährliche Aufstellung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht sowie die unterjährige Haushaltsüberwachung.

Als Instrument für den Haushaltsvollzug und Grundlage für eine gezielte Kosten- und Leistungsrechnung setzen wir SAP/R3 IS-PS ein. Mit Hilfe dieses Finanzwesens sollen ein effizienter Einsatz von Haushaltsmitteln und der Kostenvergleich mit anderen Landkreisen ermöglicht werden.

Das Kämmereiamt, das sich aus den Abteilungen Kreiskasse, Haushalt, Datenmanagement sowie Information und Kommunikation (IuK) zusammensetzt, ist auch zuständig für:

  • die Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
  • die Buchhaltung,
  • die Einziehung und Vollstreckung von Forderungen,
  • Billigkeitsregelungen / Insolvenzverfahren,
  • die Verwaltung des Vermögens und der Rücklagen,
  • die Liquiditätsplanung und -überwachung, Kreditmanagement,
  • die Verwaltung der beiden Kreisstiftungen (Fürst-Stirum-Hospitalfonds und Großherzoglicher Unterstützungsfonds) sowie der Stiftung Frauenalb,
  • die Erhebung der Kreisumlage,
  • die Gebührenkalkulationen,
  • die Kosten- und Leistungsrechnungen (KLR),
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • die Steuerangelegenheiten der Kreisverwaltung
  • die Abwicklung von Spenden
  • Anwenderbetreuung
  • eGovernment
  • Internet / Intranet - Anwendungen
  • IT-Service, Qualitätssicherung, Ergonomie
  • IT-Sicherheit
  • Netzwerkbetreuung
  • Planung von WAN-, LAN- und DV-Struktur
  • Produkttest, Produktauswahl, Standardbestimmung
  • Projektplanung, Projektsteuerung
  • Systembetreuung
  • Lizenzverwaltung

Die laufende Aufgabenerfüllung in den oben genannten Bereichen ist in ihrer Struktur, unter anderem durch gesetzliche Vorgaben, permanenten Veränderungen unterworfen und nimmt in ihrem Volumen stets zu.

Der Landkreis Karlsruhe hat zum 01.01.2010 seine bisherige kamerale Haushaltsführung auf das neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR), das auf der kaufmännischen Buchführung basiert, umgestellt.