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Soziale Beratung für Geflüchtete

Die Soziale Beratung in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Karlsruhe gewährleistet gemäß § 12 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes eine qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit.

Die Soziale Beratung soll es den untergebrachten Personen ermöglichen ein menschenwürdiges und selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen.

Zu den Aufgaben der Sozialen Beratung gehören unter anderem:

  • Hilfestellung bei Fragen des täglichen Lebens und der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • Allgemeine Informationen zum Asylverfahren
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Krisenkonfliktmanagement und Krisenintervention
  • Anmeldungen bei Bildungseinrichtungen
  • Vermittlung zu Sprachkursen
  • Zugang zum Arbeitsmarkt
  • enge Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt

Örtlich zuständige Ansprechpartner/-innen Soziale Beratung und Integrationsmanagement