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Amt für Versorgung und Rehabilitation

Im Amt für Versorgung und Rehabilitation sind die Aufgaben der Versorgungsverwaltung und Teile der Sozialhilfe zusammengefasst. Außerdem sind im Amt die Kriegsopferfürsorgestelle und die Wohngeldstelle angesiedelt.

Als Versorgungsverwaltung sind wir zuständig sowohl für den Landkreis als auch für den Stadtkreis Karlsruhe, also für über 700.000 Einwohner.

Wir kümmern uns um die Entwicklung und Weiterentwicklung bedarfsgerechter und wohnortnaher Angebotsstrukturen für Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung; Geschäftsstelle des Gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Karlsruhe.

Außerdem sind wir verantwortlich für das Vertrags- und Entgeltwesen in den Bereichen SGB VIII (Jugendhilfe), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Eingliederungshilfe) für den Landkreis Karlsruhe.

Aufgabenschwerpunkte der Versorgungsverwaltung:

Leistungen der Sozialhilfe

Ein weiterer Schwerpunkt unseres Amtes sind Leistungen der Sozialhilfe für Bewohner des Landkreises Karlsruhe.

Im Einzelnen sind dies

  • Hilfen zur Gesundheit,
  • die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
  • die Hilfe zur Pflege,
  • die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
  • die Hilfe in anderen Lebenslagen.

Schwerbehindertenrecht

Im Rahmen des Schwerbehindertenrechts werden Feststellungen über das Vorliegen einer Schwerbehinderung getroffen und entsprechende Ausweise ausgestellt. Darüber hinaus prüfen wir die Voraussetzungen über Nachteilsausgleiche, wie frei Fahren im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch für Begleitpersonen, Parkerleichterung, Steuerfreibeträge und Rundfunkgebührenbefreiung.

Die Versorgungsverwaltung beim Landratsamt Karlsruhe betreut neben dem Landkreis Karlsruhe auch die Stadt Karlsruhe.

Soziales Entschädigungsrecht

Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) regelt die Versorgung bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Anlasses oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat.

Im Rahmen dieses Aufgabenbereiches erbringen wir Leistungen

  • nach dem Bundesversorgungsgesetz an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern),
  • nach dem Opferentschädigungsgesetz für Opfer von Gewalttaten, die durch die Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene,
  • nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, die durch eine Impfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene,
  • nach dem Häftlingshilfegesetz für ehemalige politische Häftlinge, die durch die Haft eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene,
  • nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (SED-Unrechtsbereinigungsgesetze) für Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR, die durch die Strafverfolgungsmaßnahmen oder Verwaltungsentscheidungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene,
  • nach dem Zivildienstgesetz für Zivildienstleistende, die während des Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene.

Die Leistungen des SER dienen dazu, die Gesundheit der betroffenen Personen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen sowie die aufgrund der schädigenden Ereignisse entstandenen Schäden durch eine angemessene wirtschaftliche Versorgung der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen zu entschädigen.

Die Gemeinsame Dienststelle SER beim Landratsamt Karlsruhe betreut neben dem Landkreis Karlsruhe auch die Stadt Karlsruhe, den Landkreis Enzkreis und die Stadt Pforzheim.

 


Informationen in Leichter Sprache: