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Sprachmittlerdienst

Der Sprachmittlerdienst im Landkreis Karlsruhe bietet Institutionen, sozialen Einrichtungen und Bildungsträgern sowie Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit einer barrierefreien Kommunikation. Durch den Einsatz von Sprachmittlern wird die Verständigung zwischen den Gesprächspartnern auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen möglich. Um die Sprachmittler bestmöglich auf ihre Aufgabe vorzubereiten, durchlaufen sie vor ihrem ersten Einsatz einen Qualifizierungsworkshop.

Das Ziel des Sprachmittlerdienstes ist die Realisierung einer gleichberechtigten und vollwertigen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten bei wichtigen institutionellen Angelegenheiten durch den Abbau von sprachlichen Hürden. Sprache soll zukünftig kein Hindernis für den Zugang zu Angeboten darstellen und muttersprachliche Kompetenzen von Migrantinnen und Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund werden anerkannt. Darüber hinaus ermöglicht der Sprachmittlerdienst mit seinen zentralen Ansprechstellen einen einfachen und schnellen Zugang für Institutionen und Beratungsstellen.

1. Was ist eine Sprachmittlerin / ein Sprachmittler?

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind ein neutrales Medium und ermöglichen Verständigung, die aufgrund sprachlicher Hürden sonst nicht möglich wäre. Sie unterliegen der Schweigepflicht und erhalten vor ihrem ersten Einsatz eine Schulung. Durch ihre Tätigkeit ermöglichen sie den Zugang zu Institutionen und Beratungsangeboten sowie die Teilhabe für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von deren Deutschkenntnissen. Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler übersetzen ausschließlich mündlich und sind in der Regel nicht vereidigt. Für schriftliche Übersetzungen können Sie auf folgendem Link eine Liste der vereidigten Übersetzer in Ihrer Nähe finden:

www.justiz-dolmetscher.de

Interesse?

Potenzielle Sprachmittlerinnen und Sprachmittler und Interessierte können sich jederzeit an uns wenden, um mehr über die Aufnahme in den Sprachmittlerdienst zu erfahren. Voraussetzung ist, dass Sie neben der deutschen Sprache eine weitere Sprache fließend sprechen. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie uns gerne vorab den Kompetenzbogen zusenden oder Sie kontaktieren uns direkt. Anschließend vereinbaren wir einen Termin zum Kennenlernen und für weitere Informationen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Engagement.

2. Schulung und fachliche Begleitung

Zur Vorbereitung auf den Einsatz als Sprachmittlerin / Sprachmittler erhalten Sie eine zweitägige Schulung. In der Schulung werden unter anderem Themen wie Schweigepflicht, die Rolle der Sprachmittlerin / des Sprachmittlers, Abgrenzung und Techniken zur Sprachmittlung behandelt. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Sprachmittlerin / Sprachmittler steht Ihnen jederzeit eine Ansprechpartnerin / ein Ansprechpartner des Sprachmittlerdienstes bei Fragen und Problemen zur Seite. Außerdem finden Austauschtreffen mit anderen Sprachmittlerinnen Sprachmittlern des Dienstes statt um gemeinsame Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen.

3. Wer kann den Sprachmittlerdienst nutzen?

Der Sprachmittlerdienst richtet sich primär an Institutionen und soziale Einrichtungen. Eine Nutzung des Sprachmittlerdienstes für Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen sowie Rechtsanwälte ist nicht vorgesehen. Zur Nutzung des Sprachmittlerdienstes müssen Sie sich zunächst akkreditieren lassen. Dafür füllen Sie bitte das Formular „Aufnahmebogen Akkreditierung Institution“ aus und nehmen Kontakt mit der zuständigen zentralen Ansprechstelle auf. Anschließend können Sie Anfragen für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler direkt über die Anfragemaske oder per Telefon/Mail an uns senden. Die Institutionen sind selbst für die Kostenübernahme der Sprachmittlerin / des Sprachmittlers zuständig.

4. Vermittlung und Aufwandsentschädigung

Die Vermittlung eines Sprachmittlereinsatzes ist nur über die zentralen Ansprechstellen des Landratsamtes Karlsruhe und den Caritasverband Ettlingen möglich. Die Sprachmittler werden für ihre Tätigkeit direkt von der jeweiligen Auftraggeberin / dem jeweiligen Auftraggeber in bar oder per Überweisung entschädigt. Die Pauschale liegt bei 20€ pro Einsatz, ein Einsatz soll maximal 90 Minuten dauern.

5. Zentrale Ansprechstellen

Der Sprachmittlerdienst ist eine Kooperation zwischen dem Caritasverband Ettlingen und dem Landratsamt Karlsruhe. Jeder Kooperationspartner ist für die Akkreditierung der Institutionen, die Auswahl und Aufnahme der Sprachmittler sowie für die Vermittlung der konkreten Sprachmittlereinsätze Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im jeweiligen Einzugsgebiet. Darüber hinaus organisieren die Kooperationspartner gemeinsam Schulungen für die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler und sind gemeinsam für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich. Interessierte Institutionen und potenzielle Sprachmittlerinnen und Sprachmittler wenden sich bitte direkt an ihre zentrale Ansprechstelle. Die räumliche Aufteilung können Sie der Karte entnehmen.

Jeder Kooperationspartner ist für die Akkreditierung der Institutionen, die Auswahl und Aufnahme der Sprachmittler sowie für die Vermittlung der konkreten Sprachmittlereinsätze Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im jeweiligen Einzugsgebiet zuständig.