Tierhalterantrag Landtiere
Als Unternehmer zählen hier alle Tierhalter, die die im Antrag aufgelisteten landwirtschaftlichen Nutztiere halten; auch Hobby-Haltungen (vgl. Artikel 4 Nr. 24 der VO (EU) 2016/429)
Datei
- PDF244 kB
Als Unternehmer zählen hier alle Tierhalter, die die im Antrag aufgelisteten landwirtschaftlichen Nutztiere halten; auch Hobby-Haltungen (vgl. Artikel 4 Nr. 24 der VO (EU) 2016/429)