Die Stadt Karlsruhe erlässt eine Allgemeinverfügung aufgrund von Masern-Ausbruch
Als zuständige Infektionsschutzbehörde hat die Stadt Karlsruhe auf Grundlage der Einschätzung des Gesundheitsamtes eine Allgemeinverfügung über das Betretungsverbot für Gemeindemitglieder sowie Besucherinnen und Besucher des Christlichen Zentrums Karlsruhe (CZK) an deren Veranstaltungen erlassen. Grund dafür sind nachgewiesene Erkrankungen an Masern. Mit der Verfügung soll die Verbreitung von Masern verhindert werden. Handlungsanweisungen und weitere wichtige Hinweise sind im Dokument der Stadt Karlsruhe nachzulesen unter Microsoft Word - 00CD0532.docx.