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08.12.2025

Vogelgrippe auch im Landkreis Karlsruhe festgestellt - Landratsamt erweitert Allgemeinverfügung zur Aufstallung vom 13. November

Aufstallung des Geflügels wird jetzt zusätzlich in Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf zur Pflicht

Die bereits seit Donnerstag, 13. November entlang des Rheinverlaufs von Rheinstetten bis Oberhausen-Rheinhausen gültige Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel wird ab Dienstag, 9. Dezember um die Gemarkungen Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf erweitert. Für Geflügelhalterinnen und -halter in diesen Gemeinden gelten dann besondere Auflagen: Unter anderem müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse unverzüglich aufgestallt werden. Weiterhin sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte verboten. Ziel der Maßnahme ist es, Hausgeflügelbestände bestmöglich vor einem Eintrag des Virus zu schützen.

Die Einzelheiten sind dem Text der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza; HPAI) zu entnehmen, die auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe www.landkreis-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht ist.

Hintergrund ist, dass im Vogelpark Kirrlach bei fünf Tieren der Erreger der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) nachgewiesen worden ist. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe hat daraufhin den Betrieb gesperrt, die Aufstallung aller dort gehaltenen Vögel angeordnet und weitere seuchenhygienischen Auflagen verfügt.

„Die aktuellen Funde zeigen, dass wir weiterhin besonders vorsichtig sein müssen. Für alle Vogelhalterinnen und -halter, insbesondere entlang des Rheins, ist die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen unabdingbar, um die eigenen Bestände zu schützen“, betont Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Vermeidung von Kontakten zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln sowie der Schutz von Futter- und Tränkestellen vor Eintrag durch Wildtiere.

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, tote oder erkennbar kranke Wildvögel – insbesondere Wasser-, Greif- und aasfressende Vögel wie Krähen oder Raben – dem Veterinäramt unter Tel. 0721 936-83020 oder per Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de zu melden. Die Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu verhindern. Die fachgerechte Beseitigung übernimmt das Amt.

Bei dem identifizierten Virus handelt es sich um einen Virustyp, bei dem bislang keine Übertragung auf den Menschen nachgewiesen wurde. Dennoch sollten Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, von toten oder offensichtlich kranken Wildvögeln ferngehalten werden.

Weitere aktuelle Informationen zur Aviären Influenza finden sich beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).

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