Sprungziele
Seiteninhalt
01.06.2023

Das Landratsamt Karlsruhe informiert als Wohngeldstelle zu den Änderungen durch die Reform "Wohngeld Plus"

Hohe Wohnkosten belasten viele Haushalte mit niedrigen Einkommen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt diese Menschen daher mit einer weitreichenden Wohngeldreform. Das Landratsamt Karlsruhe informiert als zuständige Wohngeldstelle für alle Landkreisgemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Stutensee und Waghäusel über die Änderungen. Denn seit dem 1. Januar 2023 haben 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat. Wohngeld-Plus entlastet auch bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab.

Wohngeld-Plus richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell an Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Der Anspruch lässt sich mithilfe des Wohngeldrechners des Bundesministeriums prüfen. Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben.

Die zuständige Wohngeldbehörde ist je nach Wohnort die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Gemeindeverwaltungen ohne Zuständigkeit nehmen Anträge aber entgegen und leiten diese an die entsprechende Stelle weiter. Wer den Antrag von zu Hause stellen möchte, kann das Formular online herunterladen, ausfüllen, unterzeichnen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post einsenden. Ein Erstantrag auf Mietzuschuss kann auch komplett online gestellt werden.

Weiterführende Informationen und Downloads zum neuen Wohngeld gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter https://www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus. Von dort ist auch der Wohngeldrechner zu finden.

Die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Karlsruhe ist für Nachfragen erreichbar unter Telefon 0721 936-99449. Auf der Website des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de sind in der Rubrik „Service“ und „Dienstleistungskatalog“ Informationen und Antragsformulare hinterlegt.