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07.03.2025

Betretungsverbot zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Windpocken durch die Stadt Karlsruhe

Als zuständige Infektionsschutzbehörde hat die Stadt Karlsruhe auf Grundlage der Einschätzung des Gesundheitsamtes eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, nachdem in einer Schule Windpocken ausgebrochen sind. Das Betretungsverbot gilt für Schülerinnen und Schülern der Freien Waldorfschule Karlsruhe. Grund dafür ist es, die Verbreitung von Windpocken zu verhindern. Weitere Informationen sind im Dokument der Stadt Karlsruhe nachzulesen.