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09.04.2025

Bienenhaltung im Landkreis Karlsruhe - Registrierungspflicht und wichtige Hinweise für Imkerinnen und Imker

Landratsamt gibt Hinweise zur Vorbeugung von Bienenseuchen

Mit dem Frühling beginnt auch die neue Bienensaison – ein wichtiger Zeitpunkt für alle, die Bienen halten oder damit anfangen möchten. Das Veterinäramt des Landkreises Karlsruhe gibt dazu wichtige Hinweise.

Wer Bienen hält, muss dies laut Bienenseuchenverordnung und EU-Tiergesundheitsrecht vor Beginn der Tätigkeit beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Karlsruhe melden. Das entsprechende Formular („Tierhalterantrag“) steht auf der Website des Landratsamtes zum Download bereit.

Leere Bienenstöcke, die nicht mehr bewohnt sind, müssen von der Besitzerin bzw. dem Besitzer so verschlossen werden, dass keine Bienen hineingelangen können. Das verhindert, dass sich mögliche Krankheiten durch sogenannte Räuberei verbreiten.

Wenn Bienenvölker innerhalb Baden-Württembergs verkauft, transportiert oder an einen anderen Standort gebracht werden, ist eine Gesundheitsbescheinigung durch einen Bienensachverständigen erforderlich. Geht der Umzug in ein anderes Bundesland, muss diese Bescheinigung zusätzlich vorab beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Karlsruhe eingereicht und geprüft werden.

Im Landkreis Karlsruhe sind aktuell 38 Bienensachverständige tätig. Ihre Kontaktdaten finden sich ebenfalls auf der Website des Landratsamtes.

Wichtig: Schon der Verdacht auf eine Bienenseuche – zum Beispiel die Amerikanische Faulbrut – muss dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sofort gemeldet werden.