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Kreistag

Die Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat.

Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises, Verwaltungschef des Landratsamts und Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Der Kreistag wählt den Landrat jeweils für eine Amtszeit von acht Jahren.

Der Kreistag als Vertretung der Kreiseinwohner/innen und als Hauptorgan des Landkreises wird von den Kreiseinwohner/innen für jeweils fünf Jahre gewählt. Aus dem Kreistag wurden verschiedene Ausschüsse gebildet:

  • Verwaltungsausschuss (VA)
  • Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT), gleichzeitig Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb (BA)
  • Jugendhilfe- und Sozialausschuss (JHA/SA)

Daneben besteht der Ältestenrat (ÄR), der den Landrat in Fragen der Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen im Gremium berät und der einer freien Verständigung der Fraktionen über die Art und Zeit der Behandlung von wichtigen Angelegenheiten dient.

Der Kreistag tritt jeweils wechselnd in den Städten und Gemeinden des Landkreisgebietes zusammen. Die Ausschusssitzungen finden in der Regel in Karlsruhe statt.


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