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Amt für Umwelt und Arbeitsschutz

Das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz ist zuständig für sämtliche Fragen zum Abfallrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Bodenschutz, Altlasten, Gewässer und technischen und sozialen Arbeitsschutz.
In diesen Bereich fallen sowohl größere Verfahren, Genehmigungen, Erlaubnisse, Beratungen zu verschiedenen weiteren Aspekten sowie die Überwachung und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und getroffener Anforderungen.

Das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz gliedert sich in die Abteilungen  Fachrechtliche Verfahren und Ökologie, Wasser und Boden sowie Immissionsschutz,  Kreislaufwirtschaft, Gewerbeaufsicht, die wiederum in verschiedene Sachgebiete unterteilt sind.

Über das Portal Umwelt Baden-Württemberg haben Sie die Möglichkeit, Umweltdaten für den Landkreis Karlsruhe einzusehen. Die bereitgestellten Daten werden regelmäßig im Umwelt-Daten und Karten-Onlinedienst (UDO) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg aktualisiert, stellen aber keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Falls Sie für konkrete Planungen tagesaktuelle Daten benötigen, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Abfallrecht

Die Untere Abfallrechtsbehörde überwacht die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). 

Sie befasst sich in diesem Zusammenhang unter Anderem mit folgenden Themen:

  • Altfahrzeuge
  • Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen
  • Anzeige der Tätigkeit für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  • Asbest
  • Bioabfall
  • Elektroaltgeräte
  • Entsorgungsfachbetriebe
  • Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
  • Gewerbeabfallverordnung
  • Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  • Illegale Abfallbeseitigung (“Wilder Müll“)
  • Klärschlamm
  • Nachweisverfahren
  • Verpackungsverordnung ("Dosenpfand")
  • Verwertung von mineralischen Abfällen (Auffüllungen)

Bei Fragen zur Entsorgung einzelner Abfallarten, Müllabfuhr oder Gewerbemüll, liegt die Zuständigkeit beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe.

Abwasser

Das Sachgebiet Abwasser ist zuständig für alle Fragen zur Abwasserbeseitigung.

Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem folgende Themen:

  • Kommunale und private Abwasserbeseitigung
  • Entwässerung
  • Regenwasserbeseitigung
  • Abwasserbehandlung
  • private Abwasserbeseitigung
  • Abwasserabgabe

Altlasten und Bodenschutz

Im Sachgebiet Altlasten und Bodenschutz werden folgende Themen bearbeitet und koordiniert:

  • Altlasten
  • Altlastenauskünfte
  • Finanzielle Förderung von Altlasten
  • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
  • Bauen / Flächenrecycling
  • Bodenschutz
  • Boden- und abfallrechtliche Beratung von Straßenbauprojekten
  • Planung und fachliche Betreuung der Baureferendarsausbildung
  • Verwertung mineralischer Abfälle

Gewässerschutz (oberirdische Gewässer, Grundwasser, Wasserversorgung)

Das Sachgebiet ist technische Fachbehörde bei allen Fragen zu oberirdischen Gewässern, Grundwasserschutz und Wasserversorgung.

Der Bereich oberirdische Gewässer befasst unter anderem sich mit folgenden Angelegenheiten:

Weitere Informationen, Materialien und Veranstaltungshinweise zu wasserwirtschaftlichen Themen erhalten Sie auch bei der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH.

Die Hauptaufgaben bei Grundwasserschutz und Wasserversorgung umfassen fachtechnische Stellungnahmen und Beurteilungen zu Verwaltungs – und Rechtsverfahren für:

  • Grundwasserentnahme
  • Wasserwasserwärmepumpen
  • Erdwärmesonden
  • Erdwärmekollektoren
  • Energiekörbe
  • Erdaufschlüsse
  • Maßnahmen der Wasserversorgung
  • Trinkwassernotversorgung
  • Wasser - und Quellenschutzgebiete
  • Wasserentnahmeentgelt (Plausibilisierung)
  • Vollzug der Schutzgebiets – und Ausgleichsverordnung , Sanierungspläne

Daten zu Grundwasserständen sowie zum Grundwasserstandsmessnetz sind über den Umwelt-Daten und Karten Onlinedienst (UDO) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg abrufbar. Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.2  (Landesbetrieb Gewässer).

Gewerbeaufsicht

Im Bereich des Immissionsschutzes ist die Gewerbeaufsicht als technische Fachbehörde und als Überwachungsbehörde für den umweltverträglichen Betrieb in den Firmen zuständig. Emissionen und Einwirkungen auf die Umgebung durch Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüche, Erschütterungen, Licht usw. werden bewertet und soweit erforderlich wird auf die Einhaltung vorhandener Grenzwerte hingewirkt.

Im Bereich Abwasser ist die Gewerbeaufsicht für alle technischen Fragen zur industriellen und gewerblichen Abwasserbeseitigung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zuständig. Außerdem ist es fachtechnischer Ansprechpartner für den Umgang mit gewerblichen und industriellen Abfällen, privaten Heizöllageranlagen, der Entsorgung von industriellen und gewerblichen Abfällen und der Behandlung der Abfälle aus der Landwirtschaft in Biogas- und Kompostanlagen

Im Arbeitsschutz ist die Gewerbeaufsicht zusätzlich Vollzugsbehörde. Sie bewertet und überwacht die betrieblichen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, berät und überprüft die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und der Maßnahmen der Arbeitssicherheit, der Arbeitshygiene, der Gefahrstoffumgangs und des Gesundheitsschutzes, schützt Jugendliche vor Überforderung bei der Arbeit, kontrolliert die Einhaltung der Regelungen über Lenk- u. Ruhezeiten des Fahrpersonals, überprüft den sicheren Umgang beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk.

Immissionsschutz

Das Landratsamt Karlsruhe ist als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen.

Zweck dieser Vorschriften ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.

Im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes kümmern wir uns, in Zusammenarbeit mit den technischen Fachstellen, im Wesentlichen um die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Verwaltungs- und Rechtsverfahren:

  • Durchführung immissionsschutzrechtlicher Anzeige- und Genehmigungsverfahren
  • Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Anlassbezogene Überprüfungen und der Erlass von Anordnungen gegenüber genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Zusammenhang mit der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen (insbesondere Lärm, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Gerüche)
  • Erlaubnisverfahren nach § 18 Betriebssicherheitsverordnung
  • Bearbeitung von immissionsschutzbezogenen Umweltmeldungen und Beschwerden

Die von uns veröffentlichten Verfahrenshandbücher finden Sie auf der Internetseite unter: Anträge / Formulare / Informationsblätter - Immissionsschutz

Naturschutz

Neben dem Schutz von Wasser, Boden und Luft, zählt der Erhalt von Natur und Landschaft zu einem wichtigen Bereich der Umweltverwaltung. Zum Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft wurde das Naturschutzgesetz geschaffen und mit ihm auch Behörden, die sich um die Einhaltung dieser Vorschriften (Rechtsgrundlagen) kümmern.

Für den Landkreis Karlsruhe ist die untere Naturschutzbehörde grundsätzlich für den Vollzug des Naturschutzgesetzes zuständig.

Nach der Ökokontoverordnung ist die untere Naturschutzbehörde Antragsbehörde für geplante Maßnahmen. Eine Übersicht der Ökokonto- bzw. Kompensationsmaßnahmen im Landkreis Karlsruhe finden Sie im Ökokonto- und Kompensationsverzeichnis für den Stadt- / Landkreis Karlsruhe.  Außerdem können Sie dort die genehmigten und umgesetzten Maßnahmen einsehen.

Wasser- und Bodenschutzrecht

Ziele der unteren Wasserrecht- und Bodenschutzbehörde sind der Schutz bzw. die geordnete Nutzung der Gewässer und des Bodens sowie die Hochwasservorsorge.

Die Aufgaben sind Verwaltungs- und Rechtsverfahren für:

  • Gewässerbenutzung
  • Antrag auf Oberflächenwasserentnahme
  • Antrag auf Grundwasserentnahme
  • Antrag zum Bau einer Wasserwasserwärmepumpe
  • Erdwärmesonden
  • Erdwärmekollektoren
  • Gewässeraufsicht, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau an Gewässern erster und zweiter Ordnung, Hochwasserdämmen und Baggerseen
  • Schifffahrt
  • Wasserrahmenrichtlinie
  • Anlagen am Gewässer
  • Wasserkraftnutzung
  • Wasser- und Quellenschutzgebiete
  • Hochwasseralarmpläne, Überschwemmungsgebiete
  • Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung
  • kommunale Klär- und Regenwasserbehandlungsanlagen, industrielle und gewerbliche Abwasserbehandlungsanlagen
  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Prüfpflichten von Tankanlagen
  • Wasserentnahmeentgelt
  • Abwasserabgabe
  • Wasserbuch
  • Bodenschutzflächen, Altlasten und schädliche Bodenveränderungen