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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Team von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Kreisjugendamtes und im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren Ansprechpartner für 

  • Jugendliche (14 – 17 Jahre)
  • Heranwachsende (18 – 20 Jahre)
  • und deren Eltern

wenn ein Strafverfahren anhängig ist.

Das Ziel der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und zu befähigen, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren betreuen den jungen Menschen während es gesamten Verfahrens:


Begleiten

zum Gerichtstermin und berichten dort über die Entwicklung, die Lebenssituation, das soziale Umfeld und die Zukunftsperspektiven der Betroffenen


Beraten

  • bei Problemen und Konflikten in Familie, Schule, Ausbildung, Arbeitstelle, Freundeskreis, usw.
  • bei Unsicherheiten und Ungewissheiten bezüglich des Verfahrens


Erarbeiten

Vorschläge von Maßnahmen als Entscheidungshilfe für die Staatsanwaltschaft und das Gericht


Informieren

  • über den Gang des Verfahrens
  • über eine mögliche Verfahrenseinstellung
  • über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung


Vermitteln beispielsweise

  • Leistungen der Jugendhilfe
  • Arbeitsauflagen
  • Verkehrsunterrichte
  • Soziale Trainingskurse
  • Täter Opfer Ausgleich
  • Anti-Aggressivitäts-Training
  • FRED-Kurse der Drogenberatung
  • Betreuungsweisungen