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Jugendpflege & Jugendschutz

Wir beraten und unterstützen Kinder, Jugendliche und deren Interessenvertreter. Bei uns erhalten Sie Informationen und Hilfe in den Bereichen gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz, erzieherischer und struktureller Kinder- und Jugendschutz.

Zu unseren Aufgaben zählen die Beratung und Unterstützung der Kommunen, verschiedener Träger und Institutionen, Jugendverbände, Jugendbegegnungsstätten oder Jugendgruppen. Wir konzipieren und realisieren dabei eine Vielzahl an Projekten. Weitere Leistungen bilden Präventionsangebote und Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Wir beraten Kinder, Jugendlichen und Eltern im Rahmen des Jugendschutzes und fördern die Mädchenarbeit im Landkreis.

Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Interessenvertretern

  • Beratung von Kommunen, politischen Gremien, Eltern, Lehrern, Erziehern und Einzelpersonen
  • Beratung und Kontakte zu Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Schulen und Ausbildungsstätten für Erzieher
  • Beobachtung der Lebenssituation und Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen
  • Mitarbeit in Organen der Jugendarbeit
  • Konzeption und Durchführung von Tagungen und Seminaren und sonstigen Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz gilt als zentraler Aufgabenbereich des Jugendschutzes. Ziel ist es, junge Menschen (bis zu 27 Jahren) zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Eltern, Lehrer, Erzieher, Gruppenleiter etc. sollen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Unsere Themenschwerpunkte sind neue religiöse Bewegungen und Psychokulte, Gewalt und Aggression, Kindesmisshandlung, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.

Effektiver Kinder- und Jugendschutz muss unseres Erachtens zu einem frühen Zeitpunkt bereits im Kindergarten beginnen. Zu den bereits erwähnten Bereichen bieten wir Elternarbeit, Seminare für Erzieher, Schüler der Fachschulen für Sozialpädagogik und vieles mehr an.

In der Schule findet Prävention eine kontinuierliche Fortsetzung. Dies geschieht durch regelmäßige Informationen, Elternabende, Arbeitskreise und pädagogische Tage für Lehrer. Wir bieten gemeinsame Projekte im Bereich Jugendschutz und Schule an, beispielsweise zu den Themen Soziales Lernen, Prävention sexueller Missbrauch, Gewalt in der Schule etc. Ziel ist die Förderung von Kritikfähigkeit, Verantwortungsgefühl, Normenbewusstsein und Konfliktkompetenz.

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Die gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes umfassen das "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" das Gesetz gegen die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, das Jugendschutzgesetz und diverse Verträge im Medienbereich.

Zu unseren Aufgaben gehören die Beratung von Eltern, Lehrern, Erziehern, politischen Gremien, Gemeindeverwaltungen in allen Fragen zum Kinder- und Jugendschutz. Wir beobachten die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Gefährdungen und regen notwendige Maßnahmen durch das Ordnungsamt, die Polizei etc. an.

Da im Bereich des Jugendschutzgesetzes Altersgrenzen von Gewerbetreibenden einzuhalten sind, bedarf es einer Personenkontrolle, um Beweise für eine Ordnungswidrigkeitsanzeige vorlegen zu können. Örtliche Ordnungsämter können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben (Gaststättengesetz) die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen fordern. Für Kontrollmaßnahmen ist die Polizei in Anspruch zu nehmen. Handelt es sich um Verstöße nach dem Gaststättengesetz, können die örtlichen Ordnungsämter selbstständig Maßnahmen ergreifen.

Auch der örtliche Träger der Jugendhilfe ist nicht berechtigt, Kontrollfunktionen im Rahmen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit auszuüben. Sobald ein eventueller Verstoß bekannt wird, sind Maßnahmen bei den zuständigen Dienststellen anzuregen.

Über diese Arbeit hinaus wirken wir bei Anträgen für Ausnahmegenehmigungen mit und erstellen Gutachten zu Anträgen auf Indizierung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Struktureller Kinder- und Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz nimmt in erster Linie die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahr. In dieser Funktion vertritt er die berechtigten Anliegen der heranwachsenden Generation.

Inhalt des Kinder- und Jugendschutzes ist es, kontinuierlich die gesellschaftliche Entwicklung und die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen zu beobachten und zu analysieren. Nur so ist es möglich, drohende Gefahren für die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit bereits im Ansatz zu erkennen und entsprechende Präventionsmaßnahmen einzufordern und durchzuführen.

Durch politische Forderungen in den Bereichen Städte-, und Wohnraumplanung, Verkehrsplanung, Umweltschutzgesetzgebung, aber auch der Gestaltung des Freizeitmarktes muss der Kinderschutz mit dazu beitragen, Lebensinteressen und positive Entwicklungschancen langfristig zu sichern. Darüber hinaus setzt sich der Kinder- und Jugendschutz für eine Erziehung zur Demokratie und Mündigkeit der Kinder und Jugendlichen ein. Sie sollen lernen, für sich zu sprechen und ihre Interessen und Bedürfnisse gegenüber den politischen und wirtschaftlichen Verantwortlichen in unserer Gesellschaft angemessen zu vertreten.

Dabei begreift der Kinder- und Jugendschutz nicht alle Phänomene abweichender und alternativer Verhaltensweisen als schädliche Normverletzung oder Störung des Gesellschaftssystems. Er betrachtet sie auch als einen Versuch der konstruktiven Auseinandersetzung mit den gültigen Norm- und Wertvorstellungen.

Insofern unterstützt der Kinder- und Jugendschutz als Anwalt der Jugendlichen diese Auseinandersetzung, um deren kreatives und innovatives Potenzial zu nutzen, gleichzeitig jedoch destruktiven, aggressiven und gewalttätigen Verhaltensweisen vorzubeugen.