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Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Die gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes umfassen das "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" das Gesetz gegen die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, das Jugendschutzgesetz und diverse Verträge im Medienbereich.

Zu unseren Aufgaben gehören die Beratung von Eltern, Lehrern, Erziehern, politischen Gremien, Gemeindeverwaltungen in allen Fragen zum Kinder- und Jugendschutz. Wir beobachten die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Gefährdungen und regen notwendige Maßnahmen durch das Ordnungsamt, die Polizei etc. an.

Da im Bereich des Jugendschutzgesetzes Altersgrenzen von Gewerbetreibenden einzuhalten sind, bedarf es einer Personenkontrolle, um Beweise für eine Ordnungswidrigkeitsanzeige vorlegen zu können. Örtliche Ordnungsämter können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben (Gaststättengesetz) die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen fordern. Für Kontrollmaßnahmen ist die Polizei in Anspruch zu nehmen. Handelt es sich um Verstöße nach dem Gaststättengesetz, können die örtlichen Ordnungsämter selbstständig Maßnahmen ergreifen.

Auch der örtliche Träger der Jugendhilfe ist nicht berechtigt, Kontrollfunktionen im Rahmen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit auszuüben. Sobald ein eventueller Verstoß bekannt wird, sind Maßnahmen bei den zuständigen Dienststellen anzuregen.

Über diese Arbeit hinaus wirken wir bei Anträgen für Ausnahmegenehmigungen mit und erstellen Gutachten zu Anträgen auf Indizierung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz.