Kindertageseinrichtung - Gewährung von Wirtschaftlicher Jugendhilfe
Wird Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Schülerhort) betreut, kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, wenn dieser den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Anspruchsberechtigt sind Alleinerziehende und Elternpaare, die im Landkreis Karlsruhe wohnen.
Der Anspruch ist einkommensabhängig und richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommen (z. B. Nettoarbeitslohn inklusive Sonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Elterngeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente, Kindergeld).
Das Einkommen wird einer Einkommensgrenze gegenübergestellt. Die Höhe dieser Einkommensgrenze ist abhängig von Ihren persönlichen Familienverhältnissen. Es spielt z. B. eine Rolle, wie viele Personen zu Ihrem Haushalt gehören und wie hoch Ihre Miete ist, aber auch andere finanzielle Belastungen, wie etwa Versicherungsbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Zur Höhe der Einkommensgrenze ist für jede Familie eine individuelle Berechnung notwendig. Sie ist u. a. abhängig von den örtlichen Mietstufen. Daher können wir nur Orientierungswerte für Ihre Einkommensgrenze angeben.
Diese staffeln sich aktuell wie folgt:
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2 Personen |
2.090,00 € |
3 Personen |
2.595,00 € |
4 Personen |
3.105,00 € |
5 Personen |
3.610,00 € |
6 Personen |
4.115,00 € |
Stand Januar 2024
Wenn Ihr Familieneinkommen geringer ist als der Orientierungswert, können Sie voraussichtlich einen Zuschuss erhalten. Wenn Ihr Familieneinkommen geringfügig höher ist als der Orientierungswert, sollten Sie prüfen lassen, ob das Jugendamt den Beitrag teilweise übernehmen kann. Dies gilt vor allem, wenn Ihre Familie besondere finanzielle Belastungen tragen muss.
Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, ob und um welchen Betrag Ihr Einkommen Ihre Einkommensgrenze überschreitet.
Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, kann das Jugendamt den vollen Teilnahmebeitrag für den Kindergartenbesuch übernehmen.
Ergänzende Hinweise:
Der Zuschuss wird ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Tageseinrichtung besucht.
Essensgeld kann nur bei Schülerhorten im Rahmen der Jugendhilfe übernommen wird. Wenn Sie leistungsberechtigt nach dem SGB II oder SGB XII sind bzw. den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, kann das Essensgeld in Kindergärten und Kinderkrippen gegebenenfalls im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen werden. Entsprechende Anträge richten Sie bitte an das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Grundsatz und Soziales.
Folgende Unterlagen werden für die Prüfung Ihres Anspruchs auf Jugendhilfe benötigt:
- Antrag auf Gewährung von Förderung von Kindern gemäß §§ 22 ff SGB VIII mit den dort genannten Belegen für Ihre Angaben
- Bescheinigung über den Besuch der Tageseinrichtung
- Einkommensnachweise - Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen oder Bescheinigung über Arbeitsverdienst, Arbeitslosengeld-, Krankengeld-, Rentenbescheid, Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IISGB XII oder AsylbLG, Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid etc.
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung
Für Ihren Antrag sind folgende Stellen zuständig:
Landratsamt Karlsruhe
Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten
Landratsamt Karlsruhe - Außenstelle Bruchsal
Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
Bad Schönborn, Bretten, Bruchsal, Forst, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Kürnbach, Oberderdingen, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Sulzfeld, Ubstadt-Weiher, Waghäusel, Zaisenhausen