Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Maßnahmen und Hilfen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Sie umfasst folgende finanzielle Leistungen:
- Übernahme von Beiträgen zum Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Ambulante Jugendhilfemaßnahmen
- Zahlungen von Pflegegeld bei Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege
- Übernahme von Kosten bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
- Heranziehung von Kostenbeitragspflichtigen nach Leistungsfähigkeit sowie Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten
Mit Ausnahmen der ambulanten Hilfen haben sich Eltern und Kinder je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu beteiligen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie gerne.