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Betreuungsbehörde

Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selber regeln können, kann das Betreuungsgericht eine Betreuungsperson bestellen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Familienangehörige oder Verwandte und Bekannte. Stehen solche Vertrauenspersonen nicht zur Verfügung, kann auch eine familienfremde ehrenamtliche Betreuungsperson oder eine hauptberufliche Betreuungsperson bestellt werden.

Eine rechtliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn die erforderliche Hilfe nicht auf andere Weise, beispielsweise durch die Unterstützung nahestehender Personen oder andere Dienste, erfolgen kann (andere Hilfen). Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf keine Betreuung eingerichtet werden. Eine Betreuerbestellung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die betroffene Person vor Eintritt des Betreuungsfalles eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt hat.

Informationen in Leichter Sprache:

Aufgaben der Betreuungsperson

Die Aufgabe der Betreuungsperson ist es, die betreute Person dabei zu unterstützen, ein Leben nach ihren Vorstellungen möglichst selbstbestimmt zu führen. Die Betreuungsperson vertritt die betreute Person bei Bedarf und beantragt und organisiert Hilfeleistungen, wie beispielsweise Pflege, Fahrdienste oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten, führt diese aber nicht selber aus. Die Anordnung einer rechtlichen Betreuung führt nicht zur Entmündigung der betroffenen Person. Ihre Geschäftsfähigkeit bleibt weiterhin erhalten und sie kann weiterhin parallel zur Betreuungsperson in allen Bereichen handeln.

Informationen zur Tätigkeit als Berufsbetreuer/-in

Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung?
Dann werden Sie Berufsbetreuer/-in!

Wieso eigentlich Berufsbetreuung?

Jedem volljährigen Menschen kann es passieren, dass er durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine Behinderung die Fähigkeit verliert, seine rechtlichen Angelegenheiten eigenständig zu besorgen. Nicht immer gibt es Angehörige, die sich um den betroffenen Menschen kümmern können. In einigen Fällen kann es deshalb erforderlich sein, dass das Amtsgericht für diesen Menschen eine/n Berufsbetreuer/-in als rechtliche/n Vertreter/-in bestellen muss.

Werden viele Berufsbetreuungen gebraucht?

Im Landkreis Karlsruhe leben viele Menschen, die eine Betreuung benötigen. Der Bedarf an Berufsbetreuern/Berufsbetreuerinnen steigt kontinuierlich. Der Landkreis Karlsruhe sucht deshalb Personen, die bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen und Berufsbetreuungen führen möchten.

Was ist die Aufgabe eines Berufsbetreuers / einer Berufsbetreuerin?

Als Berufsbetreuer/-in übernehmen Sie eine verantwortungsvolle und sinnstiftende Aufgabe. Sie kümmern sich als gesetzliche/r Vertreter/-in um Menschen, die ihre finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Aufgaben nicht (mehr) wahrnehmen können. Dabei setzen Sie sich mit Herz und Verstand für die Rechte dieser Menschen in ihren schwierigen Lebenssituationen ein.

Welche Fähigkeiten sollte ein Berufsbetreuer / eine Berufsbetreuerin mitbringen?

Sind Sie daran interessiert, anderen Menschen empathisch zu helfen? Verfügen Sie über Geduld, Durchsetzungsvermögen und eine gute Kommunikationsfähigkeit? Haben Sie Erfahrung in der Verwaltung von Finanzen? Sind Sie bereit, sich zu qualifizieren und weiterzubilden? Dann ist die Berufsbetreuung genau das Richtige für Sie!

Was sind die beruflichen Vorteile von Berufsbetreuung?

Die Berufsbetreuung bietet Ihnen die Freiheit, eigenständig und flexibel zu arbeiten – auch in Teilzeit oder nebenberuflich. Ihr Arbeitsumfeld und Ihre Arbeitszeiten können Sie Ihrem Leben und Ihren Bedürfnissen anpassen. Sie entscheiden selbst, wie viele Berufsbetreuungen Sie führen möchten.

Wie wird die Berufsbetreuung vergütet?

Als Berufsbetreuer/-in können Sie eine Vergütung geltend machen, die sich nach Dauer der Betreuung, Aufenthalt und Vermögensstatus der Betroffenen, sowie nach Ihrer beruflichen Qualifikation richtet.

Betreuervergütung

Welche Qualifizierungen werden für die Berufsbetreuung benötigt?

Mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder Rechtswissenschaft können Sie sich unkompliziert und schnell von der für Sie zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) als Berufsbetreuer/-in registrieren lassen.

Die freiberufliche Tätigkeit als Berufsbetreuer/-in können auch Personen übernehmen, die bei einem zertifizierten Anbieter die erforderlichen Sachkundemodule erfolgreich abschließen.

Auflistung bundesweit zertifizierter Anbieter 

Es besteht auch die Möglichkeit, dass im Einzelfall aufgrund Ihrer bisherigen Aus- und Fortbildungen die erforderliche Sachkunde teilweise von Ihrer Stammbehörde anerkannt werden kann. Gerne werden Ihre Nachweise diesbezüglich auf Ihren Antrag hin geprüft.

Welche Rolle spielt bei der Berufsbetreuung die Betreuungsbehörde?

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Karlsruhe unterstützt und informiert Sie gerne und begleitet Sie von Anfang an auf dem Weg in Ihre berufliche Selbstständigkeit. Sie erhalten hier Informationen zum Registrierungsverfahren und werden auch während Ihrer Tätigkeit als Berufsbetreuer/-in bei Fragen und Herausforderungen unterstützt.

Uns als Betreuungsbehörde ist es wichtig, dass wir im regelmäßigen Austausch bleiben.

Als Berufsbetreuer/-in arbeiten Sie zwar selbstständig und eigenverantwortlich, aber nicht alleine.

Wie geht es jetzt weiter?

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Oder haben Sie noch weitere Fragen, die Sie gerne klären möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Ansprechpartnerinnen rund um das Thema Betreuerregistrierung sind:

Frau Imhof

+49 721 936-66950

 (Buchstaben A-K)

Frau Haas

+49 721 936-66380

(Buchstaben L-Z)

Gerne können Sie sich auch per Mail an uns wenden.


Herzliche Einladung zu unserer Informationsveranstaltung am 26.03.2026

Am Donnerstag, den 26.03.2026 um 17 Uhr, lädt die Betreuungsbehörde alle, die an der Tätigkeit als Berufsbetreuer/-in interessiert sind, zu einer Informationsveranstaltung in das Landratsamt Karlsruhe, Dienstleistungszentrum Bruchsal, Am Alten Güterbahnhof 9, ein.

Hier werden Sie viele Informationen zu dem Berufsbild Berufsbetreuer/-in und auch zur Qualifizierung und Registrierung bekommen. Außerdem wird es natürlich ausreichend Zeit und Raum für Ihre Fragen geben.

Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!

Wichtig: für die Informationsveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.

Bitte melden Sie sich bei der Sachgebietsleitung der Betreuungsbehörde, Frau Jelena Berz, an.

Frau Berz
Betreuungsbehörde

Kriegsstraße 78
76133 Karlsruhe

Postanschrift:
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

0721 936 - 65 880
0721 936 - 66 996
E-Mail

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Mitwirkung in Betreuungsverfahren

Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsaufklärung in Betreuungsverfahren zu unterstützen. Insbesondere werden Sachverhalte ermittelt, welche zur Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung notwendig sind. Auch werden die zu regelnden Aufgaben ermittelt. Diese können zum Beispiel die Regelung der finanziellen Angelegenheiten, die Sorge für die Gesundheit oder den Abschluss eines Heimvertrages umfassen. Ist eine Betreuung notwendig, schlägt die Betreuungsbehörde eine hierfür geeignete Person vor.

Beratung und Information zu vorsorgenden Verfügungen

Jeder kann vorübergehend oder auf Dauer durch einen Unfall, eine Erkrankung, oder auch aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter in die Lage kommen, dass er wesentliche Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Daher ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Möglich ist dies zum Beispiel durch die rechtlichen Instrumente Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Die Betreuungsbehörde informiert und berät Interessierte und Betroffene zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen, insbesondere über eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird.

Bei der Betreuungsbehörde können Sie außerdem Ihre Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen (Hinweis: hierfür wird bundeseinheitlich eine Gebühr erhoben). Die öffentliche Beglaubigung ist Voraussetzung für die Wahrnehmung bestimmter Rechtsgeschäfte für die Betroffene, bzw. den Betroffenen, wie beispielsweise bei Immobilienangelegenheiten oder Erbschaftsausschlagungen.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung und zum Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. 

Unterstützung von Betreuerinnen und Betreuern und Bevollmächtigten

Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte werden auf ihren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Betreuungsbehörde unterstützt.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer können - unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit – auch durch die folgenden, behördlich anerkannten und geförderten Betreuungsvereine unterstützt und individuell beraten werden:

Betreuungsverein des SKM - Katholischer Verein für Soziale Dienste im Landkreis Karlsruhe

SKM-Katholischer Verein für Soziale Dienste im Landkreis Karlsruhe

Karl-Wirth-Straße 2
76694 Forst

07251 505 - 68 12
www.skm-bruchsal.de



Hier werden auch regelmäßig Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte angeboten.

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg bietet unter www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de ein Wissensportal an, auf dem sich ehrenamtliche Betreuer, am Ehrenamt Interessierte sowie Angehörige über das Thema Betreuung informieren können.

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