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Vormundschaften und Pflegschaften

Die Mitarbeitenden aus dem Bereich Vormundschaften und Pflegschaften, können die gesetzliche Vertretung für minderjährige Kinder übernehmen.

Wenn Eltern die elterliche Sorge (oder Teilbereiche der elterlichen Sorge) durch ein Gericht entzogen werden muss und ihr Sorgerecht ruht, bestellt das Amtsgericht das
Jugendamt zum Ergänzungspfleger oder Vormund. Die Vormünder oder Pfleger vertreten die Interessen der Kinder und sorgen dafür, dass die Pflege und Erziehung
ihrer Mündel (so nennt man ein Kind, das einen Vormund oder Pfleger hat) sichergestellt wird. Um dies zu gewährleisten, treffen sich Vormund oder Pfleger und Mündel regelmäßig.

Hinweis: Wir sind für den Landkreis Karlsruhe zuständig. Wir sind nicht für das Stadtgebiet Karlsruhe zuständig.