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Jugendgerichtshilfe

[Einleitung]

Die Jugendgerichtshilfe ist ein Team von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen des Kreisjugendamtes und im Rahmen der Jugendgerichtshilfe Ansprechpartner für 

  • Jugendliche ( 14 – 17 Jahre)
  • Heranwachsende (18 – 20 Jahre)
  • und deren Eltern

wenn ein Strafverfahren anhängig ist.

Das Ziel der Jugendgerichtshilfe ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und zu befähigen, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe betreuen den jungen Menschen während es gesamten Verfahrens:

Begleiten

Zum Gerichtstermin und berichten dort über die Entwicklung, die Lebenssituation, das soziale Umfeld und die Zukunftsperspektiven der Betroffenen

Beraten

  • Bei Problemen und Konflikten in Familie, Schule, Ausbildung, Arbeitstelle, Freundeskreis, usw.
  • Bei Unsicherheiten und Ungewissheiten bezüglich des Verfahrens

Erarbeiten

Vorschläge von Maßnahmen als Entscheidungshilfe für die Staatsanwaltschaft und das Gericht

Informieren

  • Über den Gang des Verfahrens 
  • Über eine mögliche Verfahrenseinstellung
  • Über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung

Vermitteln beispielsweise

  • Leistungen der Jugendhilfe
  • Arbeitsauflagen
  • Verkehrsunterrichte
  • Soziale Trainingskurse
  • Täter Opfer Ausgleich
  • Anti-Aggressivitäts-Training
  • FRED-Kurse der Drogenberatung
  • Betreuungsweisungen