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Stiftung Großherzoglicher Unterstützungsfonds

Die Stiftung Großherzoglicher Unterstützungsfonds unterstützt Menschen in besonderen Lebenslagen durch die Gewährung einer einmaligen Beihilfe.

Wer kann Stiftungsleistungen erhalten?

Personen, die im Regierungsbezirk Karlsruhe oder Freiburg wohnen.

Wann können Stiftungsleistungen beantragt werden?

Zuwendungen kommen für Personen in Frage, die durch Krankheit, Todesfall und andere Schicksalsschläge unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und durch Sozialleistungsträger nicht in dem Maße unterstützt werden können, dass sie ihren Lebensbedarf mit eigenen Einkünften sowie mit Leistungen aus öffentlichen und privaten Quellen selbst bestreiten können.