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Beistandschaften, Vormundschaften & Unterhalt

Fachkräfte aus den Bereichen Beistandschaften und Vormundschaften, können die gesetzliche Vertretung für minderjährige Kinder übernehmen.

Zu unseren Aufgabenbereichen gehört beispielsweise:

Wenn Sie als Mutter eines neugeborenen Kindes mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung zu Fragen der Vaterschaftsfeststellung, der gemeinsamen elterlichen Sorge, des Unterhalts für Ihr Kind sowie Ihren eigenen Unterhaltsanspruch. Wir beraten Sie auch über die Möglichkeit, eine Beistandschaft einzurichten.

Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen. Diese Erklärungen können bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Des Weiteren beurkunden wir Unterhaltsverpflichtungserklärungen u.a.

Benötigen Sie als Mutter eines Kindes, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, einen Nachweis, dass keine Sorgerechtserklärungen abgegeben wurden, dann können Sie bei uns eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen (Negativbescheinigung).

Als alleinerziehende Mütter oder als alleinerziehender Vater haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen Ihres Kindes. Sie können aber auch das Jugendamt zum Beistand bestellen. Der Beistand vertritt Ihr Kind auch in einem eventuell notwendigen gerichtlichen Vaterschafts- oder Unterhaltsverfahren.

Die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage der Kinder zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Dieser Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er dazu ganz oder teilweise in der Lage wäre.

Weitere Informationen finden Sie bei „Anträge / Formulare / Informationsblätter - Beistandschaft / Vormundschaft / Unterhalt“.

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage der Kinder zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Dieser Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er dazu ganz oder teilweise in der Lage wäre.

Informationen in Leichter Sprache:

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