Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Die Vorausetzungen für die Bafög-Gewährung und sonstige Voraussetzungen erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk Karlsruhe.
Für Fragen zum Verfahrensablauf, der Dauer etc. steht Ihnen das Studierendenwerk Karlsruhe zur Verfügung.
Welche Unterlagen Sie im Einzelfall mitbringen müssen, erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk Karlsruhe.
Studentenwerk Karlsruhe
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe (Oststadt)
Tel.: 0721 / 6909 - 177
Fax: 0721 / 6909 - 292
E-Mail: bafoeg@sw-ka.de
Kernöffnungszeiten der Verwaltung:
Montag bis Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
27.10.2014
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Monate. Da die meisten Anträge zum Wintersemester gestellt werden, kann es auch mal länger als 12 Wochen dauern.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Karlsruhe (BAföG-Amt) ist ausschließlich für Studierende der Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim zuständig.
Für Schüler/-innen, Auszubildende oder Beantragende für das sogenannten Meister-BAföG (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) mit Wohnsitz in Karlsruhe ist die Stadt Karlsruhe zuständig.