Die Baulandumlegung ist ein gesetztlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, das nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) abgewickelt wird.
Die Umlegung dient der Baulandversorgung sowohl mit Wohn- als auch mit Gewerbe- und Industrieflächen und ist damit für die Entwicklung einer Gemeinde von erheblicher Bedeutung.
Zweck eines Umlegungsverfahrens ist es, bebaute und unbebaute Grundstücke so zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Flurstücke entstehen.
Die Umlegung wird üblicherweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der die Grundlage für die Bodenordnung bildet, von der Gemeinde in eigener Verantwortung durchgeführt.
Auskunft und Beratung erhalten Sie vom Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung.
Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte beim Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung.
Die Kosten bzw. Gebühren erfragen Sie bitte beimAmt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung.
Landratsamt Karlsruhe 25.10.2012