Das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum besteht seit 1995 und ist als Nachfolger des Dorfentwicklungsprogramms das wichtigste Strukturförderprogramm der Landesregierung. Informationen zur Antragstellung sind auf der Homepage der vier Regierungspräsidien abrufbar.
Das Büro des Landrats ist für die Koordinierung des Förderprogrammes "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum" vom Land Baden-Württemberg zuständig.
Bitte erkundigen Sie sich, welche fallabhängigen Unterlagen Sie für Ihre Antragsstellung benötigen.
Büro des Landrats
Landratsamt Karlsruhe 20.08.2012