Umgang mit Niederschlagswasser
Niederschlagswasser sinnvoll nutzen
Niederschlagswasser ist eine wertvolle Ressource. Es sollte daher möglichst nicht zusammen mit dem Schmutzwasser in die Kanalisation und dann zur Kläranlage geleitet werden. Stattdessen soll es dezentral, das heißt direkt auf dem Grundstück oder in dessen unmittelbarer Umgebung, dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden.
Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen:
Verdunstung
- Gründächer
- Grünflächen
Versickerung
- flächenhafte Versickerung über die bewachsene Oberbodenschicht (z.B. Mulden oder Mulden-Rigolenversickerung)
- wasserdurchlässige Pflasterbeläge
- entsiegelte Flächen
Rückhaltung:
- Niederschlagswassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen, Regentonne) für die Gartenbewässerung oder andere Zwecke
- Ableitung des Regenwassers über Rinnen, Mulden und Gräben zu geeigneten Rückhalteeinrichtung, z.B. Teiche, Rückhaltebecken, Pflanzenbeete
Einleitung
- in ein oberirdisches Gewässer
Jeder Quadratmeter, auf dem Niederschlagswasser versickern oder gespeichert werden kann, trägt zur Entlastung der Kanalisation bei, schützt vor Überflutungen bei Starkregen und unterstützt die Grundwasserneubildung.
Versickerung von Niederschlagswasser
Damit das Grundwasser geschützt wird, muss Niederschlagswasser vor der Versickerung gereinigt werden. Die Reinigung von Niederschlagswasser sollte oberirdisch erfolgen.
Dies erfolgt üblicherweise über
- eine mindestens 30 cm starke bewachsene Oberbodenschicht,
- mit Substrat gefüllte Rinnen oder Schachtanlagen
- vergleichbare Reinigungsanlagen.
Erst nach dieser Reinigung darf das Wasser in den Untergrund versickern.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Flyer „Versickerung von Niederschlagswasser in Wohngebieten“.
Wann ist eine Versickerung erlaubnisfrei?
In Wohngebieten ist die Versickerung von Niederschlagswasser ins Grundwasser oder die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer häufig erlaubnisfrei. Allerdings sind auch in diesen Fällen die u.g. gesetzlichen und fachlichen Grundlagen einzuhalten - insbesondere die Verordnung des Umweltministeriums über die „Dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser“ vom 22.03.1999 mit Änderung vom 18.11.2025.
Für die Beseitigung von Niederschlagswasser von folgenden Flächen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich:
- Dachflächen in Industriegebieten sowie Sondergebieten mit vergleichbarer Nutzung
- Nicht beschichtete oder kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dächer
- Befestigte Grundstücksflächen, die gewerblich, handwerklich oder industriell genutzt werden
- Flächen mit schädlicher Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlast und altlastverdächtigen Flächen
Der Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis ist entsprechend der Checkliste „Wasserrechtsverfahren für die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser“ bei der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Karlsruhe – Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, zu stellen.
Rechtliche Grundlage
Nach § 55 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Dies wird auch in der Verordnung des Umweltministeriums über die „Dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser“ vom 22.03.1999 gefordert.
Weitere rechtliche Grundlagen:
- Wassergesetz Baden-Württemberg (WG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Für die technische Umsetzung verweisen wir auf folgende Regelwerke
- DWA-A 102-2
- DWA-A 138-1
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Sachgebiet Abwasser
Frau Wesserling Tel.: 0721 936-87690
Frau Wutzke Tel.: 0721 936-87430
E-Mail-Adresse: abwasser@landratsamt-karlsruhe.de