Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Karlsruhe ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.landkreis-karlsruhe.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen der unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
- Einige PDF-Formulare, Broschüren und andere Dateien zum Download, sind nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten an einem barrierefreien Design und einer technischen Lösung sowie einer sukzessiven Umstellung.
- Eingebundene Webkarten mit Geofachdaten aus diversen Aufgabenbereichen des Landratsamtes Karlsruhe mit Geobasisdaten des Landes Baden-Württemberg (Luftbilder und Liegenschaftskataster) sowie der Bundesrepublik Deutschland (TopPlusWebOpen) sind nicht barrierefrei. Die Karten werden in Webanwendungen der Firma ESRI in Verbindung mit VertiGIS bereitgestellt. An einer barrierefreien Anwendung wird gearbeitet.
- Terminreservierungen für die Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen und das Ausländeramt sind ebenso nicht barrierefrei. Auch hier wird durch ein Update der technischen Lösung eine barrierefreie Anwendung angestrebt. Alternativ können über die einheitliche Behördenrufnummer 115 oder die Telefonzentrale: 0721 936 50 Termine vereinbart werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.07.2024 auf Basis einer Selbst-Bewertung überprüft und aktualisiert. Mittels eines technischen Tools überprüfen wir unsere Website regelmäßig auf Barrierefreiheit, erarbeiten Lösungen und verbessern somit permanent und stetig unser Angebot.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen oder Informationen über die von der Anwendung der gesetzlichen Inhalte ausgeschlossenen Inhalte einholen, nutzen Sie unser Formular Barriere melden oder senden uns eine Nachricht mit der Fehlerbeschreibung an: pressestelle@landratsamt-karlsruhe.de
Alternative Kontaktaufnahmen sind auch per Post oder Telefon möglich:
Postalisch:
Landratsamt Karlsruhe
Büro des Landrats
-Pressestelle-
Kriegsstraße 100,
76133 Karlsruhe
Telefon:
Einheitliche Behördenrufnummer: 115 oder Telefon: 0721 936 - 51 200
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Landratsamt Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten bzw. -angaben finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Landratsamt Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an
1. die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder
2. an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach Ziffer 1 können Sie wie folgt erreichen:
Frau Fischer
Geschäftsstelle der Landesbehindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 - 33 60
0711 279 - 33 66
E-Mail
Internet
Unseren kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Karlsruhe nach Ziffer 2, Herrn Neumann erreichen Sie unter:
Herr Neumann
Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Karlsruhe
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Postanschrift:
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
0721 936 - 71 350
0721 936 - 66 999
E-Mail
Internet
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.