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Schülerbeförderung

Der Landkreis Karlsruhe ist zuständig für die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für Schüler, die Schulen im Landkreis Karlsruhe besuchen.

Der Kreistag hat am 26.01.2023 die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten neu gefasst. Die Neuregelungen wurden in die bisherige Fassung eingearbeitet. Erläuterungen und ergänzende Richtlinien wurden entsprechend angepasst.

Mustervordrucke zur Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten

Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten

Vordrucke für die ABO-Verfahren