Erstbelehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Sie wohnen im Stadt- oder Landkreis Karlsruhe?
Sie möchten in der Küche, im Lebensmittelbereich oder in einer Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten?
Dann sind Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit verpflichtet, an der Erstbelehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Mit dem folgenden Verfahren können Sie sich zu der Belehrung anmelden. Diese wird durch das Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) im Auftrag des Landratsamtes Karlsruhe/Gesundheitsamt durchgeführt. Bitte wählen Sie aus den verfügbaren Zeiten einen Belehrungstermin aus. Die Belehrung findet ausschließlich online gegen eine Gebühr von 30,00€ statt.
Hierbei werden Sie über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln informiert. Ziel ist es die Übertragung von Infektionskrankheiten über Lebensmittel zu vermeiden. Auch werden Sie aufgeklärt, mit welcher Erkrankung Sie nicht arbeiten dürfen (Tätigkeitsverbot).
Information
- Sie benötigen keine Erstbelehrung, wenn Sie einen alten Gesundheitspass haben!
- Sie haben die Bescheinigung des Gesundheitsamt Karlsruhe über die Erstbelehrung verloren? Wir stellen Ihnen eine Kopie aus, wenn die Erstbelehrung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.
Das benötigen Sie
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon
- eine stabile Internetverbindung
- Ihren gültigen Personalausweis
- bei ungenügenden Deutschkenntnissen: Dolmetscher:in