Sprungziele
Seiteninhalt

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Leistungsabteilung ist für die Gewährung von Sozialleistungen für Geflüchtete ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus zuständig. Zu den möglichen Leistungen gehören die Sicherung des Lebensunterhalts, die Versorgung im Krankheitsfall, die Unterkunft sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung finden Sie im Dienstleistungskatalog.

Haben Sie noch Fragen an uns?

Dann besuchen Sie die Integreat-App oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Sie können auch erst einmal unsere FAQ durchsuchen, vielleicht finden Sie hier schon Ihre Antwort.

Zurück zum Seitenanfang