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Gewässernachbarschaft

Eine Gewässernachbarschaft ist ein Zusammenschluss von Gewässerunterhaltungspflichtigen zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zuständig für die Gewässerunterhaltung ist an Gewässern erster Ordnung das Land Baden-Württemberg, an Gewässern zweiter Ordnung die Gemeinde bzw. die Stadt und bei privaten Gewässern der Eigentümer des Gewässerbettes.

Die WBW-Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH organisiert die Gewässernachbarschaften in Baden-Württemberg und wird durch den Beirat der Gewässernachbarschaften bei der Themenauswahl beraten.

Das Land Baden-Württemberg ist flächendeckend in 44 Nachbarschaftsbezirke eingeteilt. Der Landkreis Karlsruhe gehört zusammen mit dem Stadtkreis Karlsruhe zur Gewässernachbarschaft Karlsruhe (Nr. 20), die 33 Kommunen umfasst.

Die jährlich stattfindenden Veranstaltungen in der Gewässernachbarschaft Karlsruhe werden von uns organisiert und durchgeführt.