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Ärztliche Dienste


Ärztliche Untersuchungen & Begutachtungen

Das Gesundheitsamt Karlsruhe mit der Außenstelle Bruchsal führt unabhängig und neutral ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, soweit in Gesetzen, Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften eine amtsärztliche Untersuchung vorgesehen ist. Aus der Vielzahl von Gutachten, Zeugnissen oder Bescheinigungen seien einige beispielhaft genannt:

  • Untersuchung von Beamten insbesondere der Dienstfähigkeit, bei Dienstunfall, Deputatsermäßigung, Reaktivierung und in Beihilfeangelegenheiten
  • Gerichtsärztlicher Dienst vor allem in Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung oder auch zur Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Prozessfähigkeit, Räumungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit und andere
  • Untersuchungen nach dem Ausländerrecht, z. B. Gewährung von medizinischen Leistungen, Feststellung des Gesundheitszustandes, der Reisefähigkeit usw.  
  • Begutachtung psychisch kranker Menschen, insbesondere bei Fragen stationärer Unterbringung, wenn möglicherweise eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt
  • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch, z. B. Beurteilung eines Mehrbedarfs, Eingliederungshilfe, Kindergeldanspruch  
  • sonstige Untersuchungen z. B. Kraftfahreignung, Waffeneignung, Schulfähigkeit, Jugendschutz, Prüfungsfähigkeit
  • Ausstellen von Zeugnissen für Finanzämter und andere

Wer ist für Sie zuständig?

Karlsruhe

  • alle anderen Gemeinden im Landkreis Karlsruhe
  • die gesamte Stadt Karlsruhe
  • Beamte im restlichen Regierungsbezirk Karlsruhe

Außenstelle Bruchsal

  • Bruchsal 
  • Bad Schönborn
  • Forst
  • Gondelsheim 
  • Graben-Neudorf 
  • Hambrücken 
  • Karlsdorf-Neuthard 
  • Kraichtal
  • Kronau 
  • Oberhausen-Rheinhausen
  • Östringen 
  • Philippsburg 
  • Ubstadt-Weiher
  • Waghäusel
  • für Beamte im Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis   

Wie ist der Ablauf?

  • Erhalten wir von anderen Ämtern einen Begutachtungsauftrag, so teilen wir Ihnen schriftlich einen Untersuchungstermin mit oder fordern gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
  • Handelt es sich um Kur- bzw. Sanatoriumsaufenthalte und Beihilfeangelegenheiten bei Bundesbeamten, so können Sie die für Sie zuständige medizinische Gutachtenstelle schriftlich unter Vorlage der dafür notwendigen Unterlagen mit der Prüfung beauftragen.
  • Gutachten in Beihilfeangelegenheiten von Landes- und Kommunalbeamten werden nur noch im direkten Auftrag des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg und des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg angenommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Beihilfestelle.

Für die Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellungsuntersuchung in ein  Beamtenverhältnis (auf Widerruf/Probe/Lebenszeit) sind seit dem 01.07.2016 in der Regel niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen und Ärzte zuständig. Eine Liste, sowie weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes.

Kontakt

Gesundheitsamt

Wolfartsweierer Straße 5 b
76131 Karlsruhe

Postanschrift:
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

0721 936 - 99 250
E-Mail


Frau Fix

Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal

0721 936 - 81 280

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst  bietet Unterstützung und Beratung  zu allen Gesundheitsfragen, kindlicher Entwicklung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen. Er sieht seine Aufgabe in der Unterstützung von gesundem Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe.

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst arbeitet eng mit den Kindertagesstätten, dem Schulamt und den Schulen, dem Jugendamt, dem Sozialamt und Institutionen des medizinischen Versorgungssystems zusammen. 

Die Untersuchungen und Beratungen erfolgen in  einem interdisziplinären Team, bestehend aus Ärzten, Sozialmedizinischen Assistentinnen, Familienhebammen und  Familienkinderkrankenschwestern.

Wir bieten Ihnen an:

  • schulvorbereitende Untersuchungen für Kinder von 4 bis 6 Jahren                           
  • Jugendzahnpflege ( Gruppenprophylaxe ,Informationsveranstaltungen)
  • Gesundheitsförderung (Frühe Hilfen, Gesundheitskonferenz)
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Beratungen
    • der Eltern zur Entwicklungsförderung  und Erziehung der Kinder
    • der Mitarbeiter aus dem Bereich des Jugend-, Sozial,-und Bildungswesens
  • Begutachtungen
    • im Rahmen der Eingliederungshilfe (sozialrechtliche Zuordnung der Behinderung)
    • bei Schulabsentismus
    • zur Feststellung der Beihilfefähigkeit
    • zur Krankenhilfe für Asylbewerber
  • Fortbildungen, Schulungen, Informationen zu verschiedenen Themen

Kontakt

Frau Dr. med Krämer
Leitende Kinder- und Jugendärztin

Wolfartsweierer Straße 5 b
76131 Karlsruhe

Postanschrift:
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

0721 936 - 81 070
E-Mail

Reisemedizinische Sprechstunde

Wenn Sie eine Fernreise planen, sollten Sie sich zu Ihrer persönlichen Sicherheit frühzeitig über Reiseimpfungen, Malariavorbeugung und weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Krankheiten informieren. Einen Beratungstermin können Sie unter 0721 936 - 99 250 oder (ab Januar 2024) online vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Ihr Impfbuch und eventuell Prospekte und Reisebeschreibungen des Veranstalters mit.

Beachten Sie, dass für durchgeführte Impfungen Kosten entstehen, die Sie bei uns in bar oder mit der EC-Karte bezahlen müssen. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten für Reiseimpfungen übernimmt. Eine Quittung wird ausgestellt.

Reiseimpfungen für Ihre Kinder werden vom Kinderarzt durchgeführt.

Betäubungsmittel auf Auslandsreisen mitführen

Bescheinigungen beantragen und beglaubigen

Bescheinigungen für das Mitführen von Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (Artikel 75 Schengener Abkommen) werden von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt und durch das Gesundheitsamt beglaubigt.

Hierfür melden Sie sich bitte rechtzeitig, mindestens eine Woche vor Reisebeginn im Rahmen der Reisemedizinischen Sprechstunde.

Dengue-Fieber

Impfungen gegen Dengue-Fieber sind seit 2023 möglich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im November eine offizielle Impfempfehlung ausgesprochen. Von daher werden im Gesundheitsamt Personen geimpft, die sicher eine Dengue-Infektion durchgemacht haben und die Möglichkeit besteht, die Impfserie mit 3 Monaten Vorlauf vor der geplanten Reise durchzuführen.

Gelbfieberimpfung

Gelbfieber kommt in einer Reihe von Ländern in Afrika und Südamerika vor. Einige Länder verlangen zur Einreise den Nachweis einer Impfung gegen Gelbfieber. Da wir eine zertifizierte Gelbfieber-Impfstelle sind, können Sie diese Impfung bei uns erhalten.

WICHTIG!

Wegen des erhöhten Risikos schwerer Nebenwirkungen werden Personen über 60 Jahre in der Regel nicht gegen Gelbfieber geimpft. Bei Bedarf kann eine Bescheinigung (deutsch/englisch) gegen eine Gebühr von 19 € ausgestellt werden, dass die Gelbfieber-Impfung aus medizinischen Gründen nicht vorgenommen wurde.

Kinder impfen wir ab einem Alter von 6 Jahren gegen Gelbfieber.

Weitere Gelbfieber-Impfstellen in unserer Region finden Sie hier .


Aktuelles

Verfügbarkeit Impfstoffe

Aktuell gibt es bei einigen Impfstoffen Lieferengpässe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI)
 

Kontakt

Terminvereinbarung
Terminvereinbarung für die reisemedizinische Sprechstunde und für Bescheinigungen zum Mitführen von Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen;
Telefonische Sprechzeiten: Montag - Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr.

0721 936 - 99 250
Internet

Reisemedizinische Sprechstunde

Montag

08:00 - 11:00 Uhr

Donnerstag

13:00 - 16:00 Uhr

Online Terminvereinbarung für die Impfberatung

Wichtige Information:

Bitte beachten Sie, dass für die Beglaubigungen eine frühzeitige Terminvereinbarung - mindestens eine Woche vor Reiseantritt - notwendig ist.

Bei Kindern unter 6 Jahren führen wir keine Gelbfieberimpfung durch.

Personen über 60 werden in der Regel nicht gegen Gelbfieber geimpft.

Versorgungsmedizinischer Dienst

Der Versorgungsmedizinische Dienst im Gesundheitsamt Karlsruhe erstellt ärztliche Stellungnahmen und Gutachten im sozialen Entschädigungsrecht sowie im Schwerbehindertengesetz im Auftrag der Versorgungsverwaltung (Amt für Versorgung und Rehabilitation, Landratsamt Karlsruhe).

Im Rahmen von obigen Aufgaben führen wir durch:

  • gutachterliche Stellungnahmen nach Aktenlage 
  • in medizinisch begründeten Fällen Untersuchungsgutachten, auch im Rahmen von Hausbesuchen 
  • direkte Entgegennahme von Kuranträgen von unseren Versorgungsberechtigten und Weiterbearbeitung
  • ärztliche Beratung durch einen orthopädischen Versorgungsmediziner im Rahmen von Sprechtagen der Orthopädischen Versorgungsstelle (in Karlsruhe an jedem Mittwoch Vormittag im Amt für Versorgung und Rehabilitation)

Kontakt

Sekretariat Versorgungsärztlicher Dienst

0721 936 - 81 410 /- 81 370 /- 81 710