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Unterbringung von Geflüchteten und Migranten

Für die Verwaltung der Gemeinschaftsunterkünfte und Kombimodelle sind im Landkreis Karlsruhe das Amt für Integration mit den Berufsgruppen der Unterkunftsleitung und Hausverwaltung zuständig.

Die Unterkunftsleitung vor Ort ist in den Gemeinschaftsunterkünften für die Umsetzung und Einhaltung der Wohnheimordnung und gemeinsam mit den Hausverwaltern für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verantwortlich. In den Kombimodellen, in denen auch Personen aus der Anschlussunterbringung untergebracht sind, werden diese Aufgaben gemeinsam mit den jeweils zuständigen Kommunen umgesetzt.

Bei Neuaufnahmen in den Gemeinschaftsunterkünften wird besonders auf die Zimmerbelegung nach sozialverträglichen Gesichtspunkten geachtet. Die Pflege von Fachprogrammen und der Bewohnerdaten gehören ebenso zu den Kernaufgaben wie das Abhalten von Sprechstunden für die täglichen Anliegen der Bewohner. In den Kombimodellen ist für die bereits in Anschlussunterbringung untergebrachten Personen zusätzlich das Integrationsmanagement zuständig.

Zu den Aufgaben der Hausverwaltung gehört die Kontrolle, Pflege des Gebäudes und der Außenanlagen, dies geschieht unter Einbeziehung und Anleitung der Bewohner. Regelmäßige Begehungen der Gebäude zur Überwachung der Einhaltung der Brandschutzvorschriften und der Wohnheimordnung gemeinsam mit der Unterkunftsleitung sowie Brandschutzbelehrungen der Bewohner, Zimmerkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Rauchverbotes ergänzen den Arbeitsalltag.
In den Kombimodellen werden Begehungen der Räumlichkeiten der Anschlussunterbringung nur gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.

Neben der Verwaltung und dem Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte werden Neuzuweisungen und Verlegungen organisiert bzw. koordiniert sowie die Verlegungen aus der vorläufigen Unterbringung in die Anschlussunterbringung mit den Städten und Gemeinden abgestimmt.