Sprungziele
Seiteninhalt

Hygiene in Einrichtungen

Das Gesundheitsamt achtet auf der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften auf die Einhaltung der Hygienestandards in den nachfolgenden Einrichtungen:

  • Krankenhäuser und Arztpraxen
  • Alten- und Pflegeheime 
  • Rehabilitationseinrichtungen 
  • Kosmetik- und Friseursalons 
  • Nagelstudios
  • Fußpflege- und Massagepraxen 
  • Piercing- und Tattoostudio
  • Heilpraktikerpraxen
  • Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten
    (Musterhygieneplan Kindertagesstätten, Musterhygieneplan Schulen) 
  • Ferienlager, Campingplätze, Sportstätten, Sportstudios und Spielplätze 
  • Justizvollzugsanstalten

Betreiber sowie Nutzerinnen und Nutzer dieser Einrichtungen werden vom Gesundheitsamt Karlsruhe zu allen Fragen der Hygiene im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes beraten und informiert. Zusätzlich werden durch MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes, je nach Art der Einrichtung, regelmäßige oder stichprobenartige Ortsbegehungen durchgeführt.