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Wohngeld beantragen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema Wohngeld und wie Sie dieses beantragen können.

Grundlegende Informationen

Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

Höhe:

Abhängig vom Einzelfall. Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.

Dauer:

In der Regel für 12 Monate. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein. Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.

Online-Antrag für die erstmalige Beantragung

Über das Landesverwaltungsportal service-bw können Sie Ihren Erstantrag auf Wohngeld ganz einfach online stellen.

Geben Sie im nächsten Schritt durch Klicken auf das Feld Ort angeben unter dem Feld Onlineantrag die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein. Sobald Sie diese eingegeben haben, können Sie durch Klicken auf Wohngeld beantragen den Online-Antrag starten.

Bitte beachten Sie:

Der Online-Antrag kann nur für die erstmalige Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss) gestellt werden. Für einen Antrag auf Weitergewährung oder Lastenzuschuss stellen Sie bitte einen Antrag in analoger Form (siehe Dokumente).

Für die Beantragung auf service-bw ist ein Servicekonto erforderlich. Dieses können Sie sich einfach und kostenlos erstellen.

Checkliste für benötigte Unterlagen

Um die Bearbeitung Ihres Antrags zu erleichtern und die Bearbeitungszeit zu beschleunigen, ist es für die Wohngeldbehörde sehr hilfreich, wenn direkt alle benötigten Nachweise in ihrem Antrag enthalten sind.

In dieser Checkliste finden Sie einen Überblick über alle benötigten Dokumente, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen:

Erklärvideos



Dieses Video ist mit Untertiteln in weiteren Sprachen verfügbar:

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